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Gutachter - mieses Gefühl
#1
Tach.
Am Montag hats gekracht. Ein Kölner Kleinwagen neueren Baujahres hat sich am Heck des E32 Siebeners zerbröselt. Bei Ihm: Komplette Frontmaske bruch + diverser Dinge die auf dem ersten Blick vielleicht nicht zu sehen waren. Bei Uns: Kleine Delle in der Stoßstange, ein-zwei Kratzer auf der Schürze darunter und den Auspuff hats leicht gestaucht.

Wir sind gleich zur BMW-Niederlassung unseres Vertrauens und haben den Schaden kurz begutachten lassen. Dort hat man ganz grob überschlagen, dass alleine die Stoßstange mit 2500€ zu Buche schlägt. Daraufhin hat man uns empfohlen einen Gutachter aufzusuchen. Weil die gegnerischen Versicherungen ja gerne mit Restwert argumentieren.

Also haben wir das gemacht. Gutachter mit Oldtimererfahrung (laut Firmenschild) ausfindig gemacht und hingefahren. Einen Termin vereinbart. Leider konnte ich nicht mit zu diesem Termin, da ich zwischenzeitlich Fieber bekommen hatte und im Bett lag. Also fuhr meine Frau dort alleine hin. Meine Frau berichtetet anschließend von diesem Termin und war dabei sehr Missmutig.
Der Gutachter habe sich überhaupt nicht für den außergewöhnlich guten Zustand des Fahrzeuges Interessiert. Hinweise auf die vielen bei BMW ausgeführten und mit Rechnung belegten Arbeiten habe er als nicht wertsteigernde Instandsetzungsmaßnahmen abgetan. Selbst die Schäden hat er eher widerwillig dokumentiert. Auf den Auspuff, der um einige Zentimeter gestaucht ist und nun sehr laut schnarrt hat meine Frau ihn explizit hinweisen müssen. Und musste es allen Ernstes noch ausdiskutieren! Denn der Gutachter wollte behaupten, dass dies ein älterer Schaden sei.

Also wir haben ein sehr ungutes Gefühl bei der Sache. Leider haben wir noch keine Zahlen und Ergebnisse.
Uns kam es aber tatsächlich so vor, als würde der Gutachter nicht für uns, sondern ausschließlich im Sinne der Versicherung arbeiten.
Aber ich wollte mich im Vorfeld vielleicht schonmal informieren ob man ein solches Gutachten ggf. anfechten kann und auf ein weiteres Gutachten bestehen kann?

Danke und Grüße,

Jörg
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!" (Walter Röhrl)
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#2
...ääh - Moment, Du hast doch den Schaden.
Der Kleinwagen hat Schuld.
Du suchst einen Gutachter aus und zahlst (vorerst) auch das Gutachten.

Habe ich in einem der Punkte unrecht?

Falls nicht:
Du solltest Dir einen Gutachter suchen, der in Deinem Sinne bewertet,
schließlich bist Du doch der Geschädigte!

Oder mach ich grad einen groben Denkfehler??Verwirrt

Das bereits angeschobene Gutachten kann doch sicherlich noch irgendwie
gestoppt werden, bzw. muss doch von Euch nicht eingereicht werden..(?)

Oder bin ich jetzt tatsächlich schief gewickelt??

Will sagen:
Das Gutachten sollte nach Deinem Gusto sein, bevor Du es präsentierst.
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
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#3
Hallo,

Gutachtenauftrag einstellen, und jemanden suchen,den Dir BMW Kenner empfehlen. Dann passt das. Am Besten einen von dem BMW Haus aus, da stimmt dann die Chemie am ehesten. Das Gutachten kann nicht taugen.... So wie Du schreibst!
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#4
Nabend,
@ 6 Pott:

Eigentlich sehe ich das genauso wie Du. Leider ist das wohl recht naiv. Der Weg ist Folgender:
Wir haben bereits eine Schadensnummer. Der Unfall ist bereits bei der gegnerischen Versicherung bekannt. Wir suchen einen Gutachter. Der Gutachter erstellt sein Gutachten und rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Wir treten nicht in Vorkasse, bekommen dafür aber auch nicht das Gutachten. Das geht direkt an die Versicherung und wir bekommen eine Kopie.

Zweifel am Gutachter kamen dummerweise ja erst mitten in seinem Arbeitsprozess auf. Zu diesem Zeitpunkt war ja sein Arbeitsauftrag bereits unterschrieben.

@327eta:
Leider hat uns unsere BMW-Werkstatt keinen Gutachter empfohlen. Auch kein Wort über Gutachter, die schon länger für sie arbeiten verloren.

Grüße,

Jörg
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!" (Walter Röhrl)
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#5
Hallo Jörg,

hat der Gutachter bereits die Schadennummer? Anderenfalls Auftrag stoppen, und auch sagen warum, entweder er kooperiert dann, oder nicht. Wertminderung gibt es für ein Fahrzeug diesen Alters nicht, pass lieber auf, dass er Dir keine Wertverbesserung abzieht, frei nach dem Motto neu für alt Abzug! Und ansonsten wenn es keinen Konsens gibt, Auftrag stoppen, den angefallenen Aufwand so begleichen und nach nem anständigen Sachverständigen schauen. Viel Erfolg!
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#6
...die Frage ist doch nicht welchen Instandsetzungsbetrag der Gutachter einsetzt. Hier wird fast jeder Gutachter, ob Unabhängiger oder Versicherer, zu fast dem gleichen Ergebnis kommen.

Die Versicherung wird den Schaden beim E32 als wirtschaftlich Totalschaden deklarieren.

So war es auch bei meinem E32

Ich habe die Versicherung nur auf den § bezüglich Schadenersatz hingewiesen und siehe da die Reparaturkosten wurden, abzgl. € 150,00 für einen kleinen Rostfleck der im Zuge der Instandstandsetzung beseitigt wurde, erstattet.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#7
Hallo,
Ich bin mit dem Gutachten soweit ganz zufrieden. Die ermittelten Kosten für die Reparatur decken sich mit den Angaben der BMW-Werkstatt und werden voll umfänglich übernommen, da es laut Gutachter wirtschaftlich sinnvoll ist.
Beim Classic Data Wertgutachten habe ich sogar nicht schlecht gestaunt. Es lag deutlich höher als ich es erwartet hätte.

Also muss ich hier sagen: Da hat mich mein erstes Gefühl diesmal getäuscht. Bin zufrieden.

Grüße,

Jörg
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen !!!" (Walter Röhrl)
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