Hallo,
Da kommt Freude auf.....
Gruss
Rolf
Zitat:Ralf schrieb... ....das Wort hat mir gefehlt: Behördendeutsch. Genau das erwarte ich vom TÜV. Klares, sachliches, behördliches Ingenieursdeutsch...also ich verstehe unter - hochgestelztem - "Behördendeutsch" eher so etwas:
Zitat:"Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt."ähhhhhhhhhhhhhhh
Da kommt Freude auf.....
Gruss
Rolf
Cab E30 320 91 Bj. - Back to the roots -