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Viva la Mexico/Fragenb zu einer Fahrgestellnummer
#1
Moin zusammen,


ich habe hier gerade einen 316i M 40 (EA 06734) zur Reparatur (NEIN! Nicht zum Schlachten!!! Fettes Grinsen ). Dieses Fahrzeug schien mir sehr suspekt, weshalb ich mir eine FIN-Abfrage bei meinem Freundlichen ausdrucken ließ. Nun habe ich gesehen, daß der Wagen in Mexiko ausgeliefert wurde. Dazu habe ich nun mehrere Fragen:


- 0199 Ausstattung für bleihaltigen Kraftstoff

Hat der Motor eine andere Verdichtung/Zündanlage?


- 0722 Edition Lifestyle

Hat der Wagen das Sonderausstattungspaket Edition Executive? Warum als 316i und nicht erst ab 318i, wie auf dem deutschen Markt?


- 0958 Basispaket Mexiko

Ist der Wagen direkt nach Mexiko ausgeliefert worden, oder gab es in Südamerika einen allgemeinen General-Importeur? Mich wundert es, daß der Wagen über aus Mexiko stammt...Verwirrt


- 0825 Versandschutzpaket

was beinhaltete dies?


Der Wagen verfügt über keine Leuchtweitenregulierung. Er muß jetzt zum Tüv und ich befürchte, daß ich aufgrund dessen, keine Plakette bekomme. Der Besitzer meinte, daß er beim Tüv noch nie Probleme damit hatte. Doch wir alle wissen, daß es seit mindestens einem Jahr sehr verschärfte Regeln beim Tüv gibt.

Was mache ich nun? Muß ich damit rechnen, daß ich die Leuchtweitenmregulierung nun nachrüsten muß? Oder lege ich dem Tüv einfach die VIN-Abfrage vor?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#2
(24.08.2013, 14:01)Lutz schrieb: .

Was mache ich nun? Muß ich damit rechnen, daß ich die Leuchtweitenmregulierung nun nachrüsten muß? Oder lege ich dem Tüv einfach die VIN-Abfrage vor?

Dem Tüv ist egal wie der Wagen ausgeliefert wurde, jedes Auto mit Erstzulassung 01.01.1990 und später muss eine LWR haben. Versuchen würde ich es aber trotzdem. In der Fin steht Frankreich Ausführung.
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#3
Ich bekomme bei der FIN Abfrage: Ländercode L813 Frankreich!

Was das Versandschutzpaket angeht, so kann ich dir aus Erfahrung (Praktikum bei BMW) sagen, dass dies 'Verpackungsmaterial' ist, welches zum Versand angebracht wird:

Bei einem X1, den ich 'entpacken' durfte, waren dies Folien und Kartonage an Sitzen und Türen im Innenraum. An der Außenseite der Türen waren Schaumstoffteile an der Kante angebracht, damit beim Öffnen nichts passieren kann. Ebenso befand sich etwas stärkere Folie an den Fahrzeugstoßfängern.

Die Stoßdämpfer hatten auch eine Art Arretierung, damit das Fahrzeug auf dem LKW, Wagen oder Frachter, beim Transport nicht zu wippen und/oder zu schwanken beginnt.

Zu der Mexico-Geschichte; hast du den Brief zur Hand? Möglicherweise kann man dort schon einen Hinweis darauf finden, wo genau das Fahrzeug eigentlich (erst-)zugelassen wurde und wie der Name des Erstbesitzers war. Vielleicht heißt er ja "Jaques Dupont" anstatt "Juan El Caruso" Fettes Grinsen
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#4
Das ist ein Frankreich-Auto. Dass Sonderausstattungen im europäischen Ausland auch bei kleineren Motorisierungen lieferbar waren wie hier, ist normal. SA199 ist übrigens nur Katalysator-Entfall, also nix besonderes, insbesondere nichts, was mit dem Motor oder der Motorsteuerung zu tun hätte. Sonst hätte er als Sonderausstattung "konventionelle Abgastechnik" - hat er aber nicht.
Wenn der Wagen nachweislich innerhalb der EU legal ohne LWR erstmals zugelassen worden ist, darf er auch überall in der EU ohne LWR betrieben werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
(24.08.2013, 14:54)Ralf schrieb: Wenn der Wagen nachweislich innerhalb der EU legal ohne LWR erstmals zugelassen worden ist, darf er auch überall in der EU ohne LWR betrieben werden.


Danke, Ralf!

Wie weise ich das nach? Einfach ein Baguette in den Kofferraum legen?
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#6
@ Moderatoren: Natürlich waren meine dicken Wurstfinger mal wieder schuld! Kann mal einer das "b" entfernen...

(24.08.2013, 14:40)Baur Stuttgart schrieb: Zu der Mexico-Geschichte; hast du den Brief zur Hand? Möglicherweise kann man dort schon einen Hinweis darauf finden, wo genau das Fahrzeug eigentlich (erst-)zugelassen wurde und wie der Name des Erstbesitzers war. Vielleicht heißt er ja "Jaques Dupont" anstatt "Juan El Caruso" Fettes Grinsen


Tatsächlich! Herrje!

Als Vorbesitzer ist Napoleon Bonaparte eingetragen... Erschreck
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#7
Nee, an den Namen des Themas kommt man nicht heran ...
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#8
(24.08.2013, 14:58)Ralf schrieb: Nee, an den Namen des Themas kommt man nicht heran ...

Mal völlig OT:

Und was ist hiermit? Der Name wurde nachträglich verändert...

http://3er-foren.de/showthread.php?tid=22350
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#9
Der Ersteller kann das ...
Was die Erstzulassung angeht: Es muss doch irgendwelche Papiere zu dem Auto geben, aus denen hervorgeht, wann und wo der Wagen erstmals zugelassen wurde.
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#10
Ich habe den Fahrzeugschein, datiert von 2008. Ich versuche mal, den originalen Fahrzeugbrief zu bekommen, um zu dokumentieren, wann der Wagen erstmals zugelassen wurde.

Ich habe auf der Abfrage gefunden, daß der Beginn der Gewährleistung am 15.04.1991 begonnen habe. Das heißt, daß hier die Erstzulassung war. Ich habe in Erinnerung, daß der Erstbesitzer den Wagen aus dem Ausland mitgebracht hat und in Deutschland als Umzugsgut angemeldet wurde. Gebaut wurde der Wagen übrigens am 27.11.1990
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#11
Dann muss der Wagen auch eine LWR haben ...
Wurde der Wagen wirklich katlos im Jahr 1991 erstmals in Deutschland zugelassen?
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#12
(24.08.2013, 20:17)Ralf schrieb: Dann muss der Wagen auch eine LWR haben ...
Wurde der Wagen wirklich katlos im Jahr 1991 erstmals in Deutschland zugelassen?

Glaube ich nicht. Ab 1990 waren nur noch Fahrzeuge mit G-Kat zulassungsfähig.

Ich bekomme nächste Woche Einblick in den Fahrzeugbrief, ziehe mir daraus sofort eine Kopie und kann dann mehr aussagen.

Der Fahrzeugbesitzer war zumindest vorhin am Telefon sehr erstaunt, daß er den Wagen bisher ohne Leuchtweitenregulierung durch den Tüv gebracht hat...




Fahrzeug schlachten wäre einfacher gewesen! (sprach der, der gerade bei dem Wagen eine Motorwäsche gemacht hat und pitschepatschenaß vorm Rechner trieft...)
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#13
Wo Lutz bloss wieder den behördlich zugelassenen Motorwäscheplatz her hat ... Zwinker
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#14
Da er ja das Abwasser ja offenbar vorschriftsmäßig mit dem integrierten Ölabscheider in seiner Bekleidung filtert, wird wohl eine Sondergenehmigung erteilt worden sein. Fettes Grinsen

Kompakt, schlicht, gut motorisiert und langlebig - aus heutiger Sicht einer der besten BMW aller Zeiten
AutoBild Klassik 10/2011
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#15
(25.08.2013, 07:21)Ralf schrieb: Wo Lutz bloss wieder den behördlich zugelassenen Motorwäscheplatz her hat ... Zwinker


Zusammenklappbar aus dem Handschuhfach... Fettes Grinsen
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#16
So, nun ist das Problem gelöst:


Im Fahrzeugbrief ist eingetragen, daß der Wagen ohne Leuchtweitenregulierung geliefert wurde und betrieben werden darf.


Der Wagen wurde wohl in Frankreich am 15.04.91 erstmals zugelassen, wieder abgemeldet, ging dann durch das Zollamt Landau und als Gebrauchtwagen zu Autohaus Kesting in Hilden (bekannt durch seine damaligen 02-Treffen) Dort wurde er auf das Autohaus am 23.04.91 als Vorführwagen zugelassen.

Damals war eine Steuerfreiheit für Fahrzeuge bis 2000 ccm bis zum 31.07.1991 festgelegt. Für Fahrzeuge über 2000 ccm mußte der schon seit 01.10.88 gültige Steuersatz von 13,20 DM pro 100 ccm entrichtet werden.

Am 01.04.92 wurde der Wagen schließlich auf den ersten "normalen Nutzer" zugelassen.
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#17
Nicht schlecht, wie vermutet. Danke für des Rätsels Lösung!
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