(24.08.2013, 14:01)Lutz schrieb: .
Was mache ich nun? Muß ich damit rechnen, daß ich die Leuchtweitenmregulierung nun nachrüsten muß? Oder lege ich dem Tüv einfach die VIN-Abfrage vor?
Dem Tüv ist egal wie der Wagen ausgeliefert wurde, jedes Auto mit Erstzulassung 01.01.1990 und später muss eine LWR haben. Versuchen würde ich es aber trotzdem. In der Fin steht Frankreich Ausführung.