31.08.2013, 22:48
So, nun ist das Problem gelöst:
Im Fahrzeugbrief ist eingetragen, daß der Wagen ohne Leuchtweitenregulierung geliefert wurde und betrieben werden darf.
Der Wagen wurde wohl in Frankreich am 15.04.91 erstmals zugelassen, wieder abgemeldet, ging dann durch das Zollamt Landau und als Gebrauchtwagen zu Autohaus Kesting in Hilden (bekannt durch seine damaligen 02-Treffen) Dort wurde er auf das Autohaus am 23.04.91 als Vorführwagen zugelassen.
Damals war eine Steuerfreiheit für Fahrzeuge bis 2000 ccm bis zum 31.07.1991 festgelegt. Für Fahrzeuge über 2000 ccm mußte der schon seit 01.10.88 gültige Steuersatz von 13,20 DM pro 100 ccm entrichtet werden.
Am 01.04.92 wurde der Wagen schließlich auf den ersten "normalen Nutzer" zugelassen.
Im Fahrzeugbrief ist eingetragen, daß der Wagen ohne Leuchtweitenregulierung geliefert wurde und betrieben werden darf.
Der Wagen wurde wohl in Frankreich am 15.04.91 erstmals zugelassen, wieder abgemeldet, ging dann durch das Zollamt Landau und als Gebrauchtwagen zu Autohaus Kesting in Hilden (bekannt durch seine damaligen 02-Treffen) Dort wurde er auf das Autohaus am 23.04.91 als Vorführwagen zugelassen.
Damals war eine Steuerfreiheit für Fahrzeuge bis 2000 ccm bis zum 31.07.1991 festgelegt. Für Fahrzeuge über 2000 ccm mußte der schon seit 01.10.88 gültige Steuersatz von 13,20 DM pro 100 ccm entrichtet werden.
Am 01.04.92 wurde der Wagen schließlich auf den ersten "normalen Nutzer" zugelassen.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.