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H-Kennzeichenwirrwar
#21
Dann wird es bei den Versicherungen Unterschiede geben. Maximal 10TKM im Jahr gilt meistens. Hier noch einige Infos:

http://www.historisches-kennzeichen.de/
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#22
Ok, aber die Kilometerbegrenzung ist dann wie immer von der Versicherung abhängig.

"Alter der Fahrer (z.B. Mindestalter 25 Jahre)
Keine Nutzung als Alltagsfahrzeug möglich (z.B Fahrten zur Arbeit)
Für Alltagsfahrten muss eine eigenes Fahrzeug nachgewiesen werden."

Und auch diese Dinge haben primär mit dem H-Kennzeichen an sich nichts zu tun.
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#23
Ich glaube es gibt keine Versicherung die ein Oldtimer als einziges Fahrzeug anerkennt. Nichtmal ein Roller oder Motorrad wird als Erstfahrzeug anerkannt.
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#24
(28.04.2014, 20:45)Xaan schrieb: Ich glaube es gibt keine Versicherung die ein Oldtimer als einziges Fahrzeug anerkennt.

Absoluter Unsinn, lediglich die Versicherungsprämie richtet sich nach der Nutzung.

Man kann sogar ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen als Geschäftsfahrzeug nutzen, macht nur versicherungstechnisch keinen Sinn - steuerlich schon, denn bei der 1% Regelung wird der Fahrzeugneupreis für die Berechnung genommen.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#25
Da bin ich mal auf Namen der Versicherer gespannt.
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#26
Also du meinst man hat ein H-Fahrzeug als einzigen Wagen angemneldet, zahlt 190 Euro Steuer und eine z. bsp. Vollkaskoversicherung für 500 Euro im Jahr mit Fahrleistung von 20TkM? Niemals, wo steht das?


Zu der Versicherung würd ich ja gleich wechseln und als Alltagsfahrzeug nen 7 Liter Katlos Diesel V8 anmelden. Haare zu Berge
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#27
Der eine hat Kenntnis durch Erfahrung, der andere durch Google und hören-sagen.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#28
(29.04.2014, 01:17)Xaan schrieb: Also du meinst man hat ein H-Fahrzeug als einzigen Wagen angemneldet, zahlt 190 Euro Steuer und eine z. bsp. Vollkaskoversicherung für 500 Euro im Jahr mit Fahrleistung von 20TkM? Niemals, wo steht das?


Zu der Versicherung würd ich ja gleich wechseln und als Alltagsfahrzeug nen 7 Liter Katlos Diesel V8 anmelden. Haare zu Berge


Ich denke, in der Mitte liegt die Wahrheit.

In den Zulassungsbestimmungen für das H-Kennzeichen wird sicher nichts gegenteiliges stehen, kannst du hier nachlesen.
(Ist mir zuviel Text)

Natürlich kannst Du dann deinen V8 versichern und im Alltag fahren, ob das für 500 € geht wage ich zu bezweifeln. Meine Stammversicherung (AXA) hat mir für den E30 ein "normales" Angebot gemacht, welches fast eine Unverschämtheit war. Laut Aussage AXA will man solche Fahrzeuge gar nicht versichern, es handelt sich um ein Abwehrangebot. bei OCC ist er jetzt als Youngtimer für 100 und irgendwas € versichert, allerdings mit Nutzungsbeschränkungen.

Nutzungsbeschränkungen OCC

Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
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#29
(29.04.2014, 06:41)asc schrieb: Der eine hat Kenntnis durch Erfahrung,

Und durch sein hohes Alter und Lebenserfahrung. Du wirst wohl Recht haben.


Der Kern der Aussage ist trotzdem kein Erstfahrzeug, keine Versicherung. Kann natürlich sein dass es Versicherer gibt die da gegen eine gewisse Summe X das Fahrzeug auch so versichern. Erbsenzählerei....
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#30
Gibt es eventuell auch (gesetzliche) Unterschiede von Landkreis zu
Landkreis?
Die Einschränkungen durch Versicherungen leuchten ja zumindest
halbwegs ein..
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
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#31
(30.04.2014, 19:22)6pott schrieb: Gibt es eventuell auch (gesetzliche) Unterschiede von Landkreis zu
Landkreis?

Gesetzlich nicht, ist in der StVZO geregelt (Gesetz des Bundes). Allerdings wird das H-Kennzeichen vom TÜV erteilt, da gibt es dann Ermessensspielräume des Prüfers.

Servus
Manfred
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