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Probefahrt der Unmöglichkeit oder was kann man tun?
#1
Hallo 3er Fahrer,

folgende Konstellation:

Es soll sich ein Fahrzeug angeschaut werden. Dieses ist abgemeldet und hat keine gültige HU/AU.

Somit entfällt nach neuer Rechtsprechung die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen.

Rote 06er-Nummer besitze ich keine. Zudem sind die Regelung zu dieser auch deutlich verschärft worden, sodass diese auch nicht gern oder gar nicht "Übertragen" werden.


Jetzt wurde mir gesagt, dass manche Tüv/Dekra-Stellen 06er-Nummern haben und diese für eine Fahrt zur Fahrzeuguntersuchung ausgeben würden. Weiß dazu jemand mehr? Ich halte dies für abwegig.

Welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch, das Fahrzeug Probe zu fahren?

Gruß und Dank im Voraus
Robert
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#2
Hallo,

hier die Nutzungsbedingungen für rote Kennzeichen:

Rotes 06er Kennzeichen für Händler, Hersteller und Werkstätten für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Rotes 05er Kennzeichen für Prüforganisationen im Rahmen von Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Begutachtungen von nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Diese Kennzeichen dürfen nicht verliehen werden.

Gruß Ralf
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#3
(15.03.2016, 00:30)Robert schrieb: Welche Möglichkeiten gibt es denn sonst noch, das Fahrzeug Probe zu fahren?

Gruß und Dank im Voraus
Robert

Die Probefahrt ist die Fahrt direkt zur HU - das soll auch mit nicht angemeldeten Fahrzeug möglich sein. Zudem hat man dann auch gleich den aktuellen Mängelstand.

Ich würde vorher aber auf jeden Fall noch einmal bei der Versicherung nachfragen.
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#4
Hallo Robert,
das ist doch nicht dein Problem, wenn der Verkäufer verkaufen möchte, soll er zusehen, dass du eine Probefahrt machen kannst.
Ich würde mir einfach ein 06er Kennzeichen ausleihen, wenn du einen guten Draht zu einem Händler oder einer Werkstatt hast.
Oder bestell einen Prüfer mit 05er Kennzeichen zum Objekt deiner Begierde; evtl. teilst du dir die Kosten mit dem Verkäufer.
Generell schadet es nicht, viele Leute zu kennen und denen auch mal einen Gefallen zu tun. Sonne

Grüße
Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#5

Hallo,

hier ein Auszug vom TÜV Nord zu diesem Thema.

Mit entstempeltem Kennzeichen:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.


Gruß

Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
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#6
Das ist ja schwammig, und dazu muss das ja der Voreigner / Verkäufer regeln, nicht aber der Kaufinteressent. Ich habe auch aktuell einen 1er verkauft, den habe ich aber angemeldet gehabt, und im angemeldeten Zustand zur PF angeboten, dann verkauft und abgemeldet, alles andere ist echt schwierig und Sonderfall. Aber das muss auch einem Verkäufer klar sein, und es ist so wie Thomas sagt: wenn er verkaufen will, muss er den Allerwertesten lupfen und mitnehmen, oder eben Einbussen beim Preis hinnehmen.
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#7
Moin Eta Mann

Der Text von Klaus ist absolut nicht schwammig. Zulassung muss natürlich am gleichen Tag erfolgen und die Versicherung muss das OK geben. So mache ich das auch häufig, denn dann biste drei Jahre mit einem Tüv ausgekommen!
Ach ja...die Geschichte ist erst dann spannend, wenn der Tüver den Wagen voll-k.o. schreibt...dann biste ohne Zulassung, Versicherung und Steuer gefahren...und hängst mit einem Bein im Kittchen....

Dieser Tumult um das Kurzzeitkennzeichen der Behörden ist echt zum K....und für eine Probefahrt taugt das natürlich nicht...

Viele Grüße
Michael
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#8
Fakt ist, das du mit einer gültigen EVB-Nummer deiner Versicherung auch mit einem Fahrzeug ohne gültige HU auf direktem Wege zur nächsten DEKRA-Stelle und dann zur Zulassung fahren darfst. Dies musst du aber im Vorfeld mit der Versicherung abklären.
Dabei darf es sich wie oben bereits genannt nur um den selben oder einen angrenzenden Bezirk bzw. Landkreis handeln.

Das Prüfstellen 05er Kennzeichen vergeben oder gar haben ist aber eher selten der Fall. Und wenn dürfen diese auch nicht verliehen werden.

Wo steht denn das Fahrzeug ? Eventuell kann ich da etwas arrangieren.
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met. 
BMW E21 316 ´76 Golfgelb Uni
Tesla Model Y LR ´23
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#9
(15.03.2016, 08:45)Edelfisch schrieb: Ich würde mir einfach ein 06er Kennzeichen ausleihen, wenn du einen guten Draht zu einem Händler oder einer Werkstatt hast.

Hallo Thomas,

ausleihen ist kein guter Tip und kann viel Ärger für den Verleiher und Ausleiher bedeuten.

Ich habe vor ein paar Jahren mal die Kennzeichen für eine Überführung verliehen. Die Kennzeichen wurden von der Polizei in einem 300 km entfernten Ort eingezogen und sichergestellt. Begründung: Mißbrauch der 06-Kennzeichen. Anschließend gab es viel Ärger und Schreiberei mit der Polizei und dem Straßenverkehrsamt. Ich bin mit einem blauen Auge davon gekommen und konnte froh sein, dass das Straßenverkehrsamt die Kennzeichen nicht komplett eingezogen hat.

Eine Möglichkeit ist, wenn der Besitzer der Kennzeichen selbst fährt oder mindestens mit im Auto sitzt.

Gruß Ralf
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#10
Zwecks Zulassen.
Hatte vor ca. 2 Jahren als ich mein Auto Zugelassen habe mit bekommen wie die Polizei eine Angestellte der KFZ Zulassungsstelle rügte, weil sie
einem Bürger gesagt hat er könne unangemeldet zur Zulassungsstelle kommen zum Zulassen bzw. nach dem Abmelden so heim fahren.
Eines von beiden war es...bin mir nicht mehr ganz sicher, aber bis dato wusste ich es auch nicht anders.
Gab dann eine Anzeige.
Und die Polizisten haben noch gemeint wie man jemand so etwas sagen kann ohne es genau zu wissen.

Deshalb grenze ich dieses gefährliche Halbwissen oft gerne durch mehrer Quellen aus, egal bei wem.

Das ausleihen der red numbers in B R D war gang und gebe. Schade das es durch die schwarzen Schaafe nun alle vor solche Hindernisse stellt.
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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#11
Hier der Auszug aus der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung):


§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen




(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn 1.
es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2.
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
3.
es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.


mfg
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
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#12
Herzlichen Dank für die Rückmeldungen.

Genau das ist das Problem. 06er-Nummern wurden zu oft missbraucht und dementsprechend die Gesetzlage verschärft.
Es ist nicht so, dass ich niemanden kenne, der rote Nummern hat, allerdings verleiht diese eben keiner mehr, aus genau den von Ralf geschilderten Erfahrungen.
Bei einem Autohändler wäre das ein Totalverlust und er kann sein Geschäft aufgeben. Es ist also nur allzu verständlich.

Das Thema Kurzzeitkennzeichen ging mir auch durch den Kopf. Es ist ein nur allzu teurer und riskanter Spaß, wenn der Wagen nachher nichts ist oder gar keinen Tüv bekäme.

Der Witz ist, dass selbst der Verkäufer den Wagen ja nicht mal so eben bewegen oder zur Hauptuntersuchung bringen kann, weil er ja nicht einmal weiß, ob das Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht. Und wenn nicht, wie bringt er das Auto dann zur Werkstatt? Bleibt in letzter Konsequenz nur ein Trailer.

Ich finde es nicht minder ärgerlich, welch ein Ärgernis und Aufwand jetzt um die Kurzzeitkennzeichen betrieben wird.
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#13
Hi,

Wir sind gerade wohl in einer Zeit, wo das etwas in der Schwebe liegt und es keine vernünftige Regelung gibt. Die einzige Lösung kann ja nicht ernsthaft sein, jedes Mal nen Trailer auszuleihen ... gaga


(16.03.2016, 11:03)Robert schrieb: Das Thema Kurzzeitkennzeichen ging mir auch durch den Kopf. Es ist ein nur allzu teurer und riskanter Spaß, wenn der Wagen nachher nichts ist oder gar keinen Tüv bekäme.

Ich habe meinen E34 letztes Jahr von der Verkäuferin/Besitzerin mit KKZ abgeholt und ihn dann vier weitere Tage gefahren.
Das war super und ließ sich problemlos abwickeln. Hatte mir zuvor kurzfristig eine EVB zuschicken lassen, bin zum STV-Amt und habe die Schilder prägen lassen ...
Hat mich meine ich insgesamt 33,- Euro gekostet. 20,- für die Schilder und 13,- für die Versicherung der fünf Tage.

Eigentlich eine gute Sache !


Gruß,
Felix
320i VFL x 2
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#14
Ich hab auch schon Autos verkauft, die noch auf mich zugelassen waren. Hab damit entgegen aller Internet-Foren-Warnungen noch nie Probleme bekommen.

Verwendet habe ich dafür den ADAC-Muster Vertrag, bei dem sind hinten noch so schöne Postkarten, die man ausfüllt und dann bei der KFZ Zulassungstelle abgibt, womit die dort Bescheid wissen, dass das Auto den Eigentümer gewechselt hat. Denke, alleine das Ausfüllen der Karten diszipliniert die Käufer, es mit dem Ummelden nicht allzu lange anstehen zu lassen.

Habe aber noch nicht viele Autos verkauft und hatte bislang immer schon vom ersten Eindruck her anständige Käufer.

Bei meinen letzten Einkäufen gabs noch die gute, alte Kurzzeitkennzeichenregelung - das war für beide Seiten das Komfortabelste.
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#15
Hallo,
genau das geht nur noch wenn das Fahrzeug deiner Wahl TÜV hat und du die TÜV Bescheinigung und die Fahrzeugpapiere vorweisen kannst. Wenn nicht bekommst Du keine Kennzeichen!
Ich gehöre glücklicherweise zu denen die sich noch 06er Nummern leihen können, aber die nutze ich auch nur für Überführungsfahrten und nicht zum spazieren fahren. Und genau dafür sind sie da, es muss nicht der Halter der Nummern fahren.

Gruß,
Stefan


(16.03.2016, 20:00)FH1706 schrieb: Ich habe meinen E34 letztes Jahr von der Verkäuferin/Besitzerin mit KKZ abgeholt und ihn dann vier weitere Tage gefahren.
Das war super und ließ sich problemlos abwickeln. Hatte mir zuvor kurzfristig eine EVB zuschicken lassen, bin zum STV-Amt und habe die Schilder prägen lassen ...
Hat mich meine ich insgesamt 33,- Euro gekostet. 20,- für die Schilder und 13,- für die Versicherung der fünf Tage.

Eigentlich eine gute Sache !


Gruß,
Felix

Unsere Fahrzeuge: 318i TC2  1987, Z4 2.5 2003
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#16
Ist gerade mal 2 Monate her, dass ich einen abgemeldeten E46 überführen wollte. HU war überfällig (3 Monate) ...

Versicherungskennnung, Zulassungsschein I+II, ab zur Zulassungstelle. Problem geschildert, dass HU Fällig ... Nullkommanix hatte ich die Kurzzeitkennzeichen. Nix von wegen "ohne Tüv" oder oder oder. Der Wagen war auch nicht vorher auf mich zugelassen ...
Ergo, bekomme ich die Kurzzeitkennzeichen auch ohne (noch 3 Monate) gültige HU !?
Da war auch nix mit Beziehungskiste o.ä. war ein ganz regulärer Vorgang.

vG
Martin

PSunschuldig: Man sollte sich doch vorher informieren. Das war mir nicht bekannt ...
"Liegt keine gültige HU/SP vor oder ist die HU/SP vor Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens fällig, dürfen nur Fahrten im Zulassungsbezirk zur nächsten Untersuchungsstelle hin und zurück durchgeführt werden.
Werden bei der HU/SP Mängel festgestellt, dürfen auch Fahrten zur nächsten geeigneten Einrichtung/Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk zwecks Mängelbeseitigung durchgeführt werden. Die Beschränkungen werden im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen vermerkt."
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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#17
Hallo Martin,

du hättest diese Schilder nicht bekommen dürfen. Die HU muss seit 01.04.2015 bei Erteilung von KZK mindestens bis zum Ablauf der 5 Tage gültig sein. Hattest wohl Glück... :-D

Rechtsgrundlage:

§ 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV (in Kraft ab 1. April 2015), geändert durch die 2. Verordnung zur Änderung der FZV (BGBL 2014 Teil I Nr. 50 vom 10.11.2014). Bis 31.03.2015 waren Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen gemeinsam in § 16 FZV enthalten.
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met. 
BMW E21 316 ´76 Golfgelb Uni
Tesla Model Y LR ´23
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#18
(17.03.2016, 09:15)Bavaria Carparts schrieb: Hallo Martin,

du hättest diese Schilder nicht bekommen dürfen. Die HU muss seit 01.04.2015 bei Erteilung von KZK mindestens bis zum Ablauf der 5 Tage gültig sein. Hattest wohl Glück... :-D

Rechtsgrundlage:

§ 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV (in Kraft ab 1. April 2015), geändert durch die 2. Verordnung zur Änderung der FZV (BGBL 2014 Teil I Nr. 50 vom 10.11.2014). Bis 31.03.2015 waren Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen gemeinsam in § 16 FZV enthalten.

Hallo Roman,
beim TüV Nord sieht man das scheinbar anders:
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID...eichen.pdf

vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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#19
Hallo,
bei einem Bekannten ist es aktuell so gelaufen:
Kopie von HU-Untersuchung und Kfz-Papieren bei der Beantragung der KK vorgelegt. Das funktioniert.
Ohne gültige HU klappt's nicht. Lt. Auskunft unseres Strassenverkehrsamtes.
Gruß
Rolf
Cab E30 320 91 Bj. - Back to the roots -
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#20
(17.03.2016, 09:36)Zausels_Kerl schrieb:
(17.03.2016, 09:15)Bavaria Carparts schrieb: Hallo Martin,

du hättest diese Schilder nicht bekommen dürfen. Die HU muss seit 01.04.2015 bei Erteilung von KZK mindestens bis zum Ablauf der 5 Tage gültig sein. Hattest wohl Glück... :-D

Rechtsgrundlage:

§ 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV (in Kraft ab 1. April 2015), geändert durch die 2. Verordnung zur Änderung der FZV (BGBL 2014 Teil I Nr. 50 vom 10.11.2014). Bis 31.03.2015 waren Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen gemeinsam in § 16 FZV enthalten.

Hallo Roman,
beim TüV Nord sieht man das scheinbar anders:
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SID...eichen.pdf

vG
Martin

Hier greift wieder die Regel auf kürzestem Wege zur nächsten Untersuchungsstelle bzw. nicht weiter als zu einem angrenzenden Zulassungsbezirk.
Fahrten zur Überführung von A nach B sind somit nicht zulässig.

Ich verlasse mich lieber auf die Rechtsgrundlagen - wobei jede Zulassungsbehörde das auch anders handhaben kann. Liegt immer auch an der Person die den Verwaltungsakt durchführt.



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