11.09.2016, 13:18
Hallo,
die Beschränkung auf die 240 gab es damals noch nicht, VR war das schnellste was man kaufen konnte, seit es W u. Y Kennung gibt. ist der 240er TRX mit W gekennzeichnet u. somit bis 270 zulässig, was bei eingetragenen 255 Km/h dann ja gerade so ausreicht.
Berücksichtigen sollte man auch immer, das die Höchstgeschwindigkeitskennung nur in Verbindung mit der angegeben Traglast gilt, wenn eine geringere Traglast benötigt wird, könnte man sich theoretisch vom Reifenhersteller eine Freigabe für eine höhere, als die angegebene Geschwindigkeit, erteilen lassen.
MfG.
W.Franz
die Beschränkung auf die 240 gab es damals noch nicht, VR war das schnellste was man kaufen konnte, seit es W u. Y Kennung gibt. ist der 240er TRX mit W gekennzeichnet u. somit bis 270 zulässig, was bei eingetragenen 255 Km/h dann ja gerade so ausreicht.
Berücksichtigen sollte man auch immer, das die Höchstgeschwindigkeitskennung nur in Verbindung mit der angegeben Traglast gilt, wenn eine geringere Traglast benötigt wird, könnte man sich theoretisch vom Reifenhersteller eine Freigabe für eine höhere, als die angegebene Geschwindigkeit, erteilen lassen.
MfG.
W.Franz