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Moin , welche Reifen darf ich montieren lassen :
E30 325 iA Cabrio , 1989, aus USA , Felge : Lemmerz Leichtmetall ; 6 J X 14 H2 ET 35.
Ich habe schon viele Tabellen gesehen , aber was stimmt wirklich ?
FJ
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09.08.2024, 20:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.2024, 20:44 von Regensburger.)
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10.08.2024, 10:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2024, 10:07 von Janosch.)
Problem ist, dass der 325i einen Reifen mit V Kennung benötigt.
"V" ist der Geschwindigkeitsindex. Das bedeutet: Dieser Reifen ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h erlaubt.
Da es nur noch ganz wenige Anbieter von 195/65 R14 V Reifen gibt sind diese entsprechend hochpreisig.
Nicht wenige haben deswegen auf 15" Kreuzspeichen mit 205/55 R15 V umgerüstet.
Die Kreuzspeichen waren bei BMW ab Mai 1986 verfügbar und sollten im Fahrzeugbrief auch schon eingetragen sein.
Bei der Größe gibt es eine deutlich vielfältigere Auswahl an passenden Reifen:
https://e30-talk.com/topic/202412-sommer...20555-r15/
Gruß
Jan
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Hi Jan,
Reicht es nicht aus dann ein "max 180km/h"-Kleber auf das Armaturenbrett zu kleben?
Gr Jeroen
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(13.08.2024, 09:43)Baur schrieb: Hi Jan,
Reicht es nicht aus dann ein "max. 180km/h"-Kleber auf das Armaturenbrett zu kleben?
Gr Jeroen
Hallo Jeroen,
das ist nur bei Winterreifen erlaubt. Ich halte aber das Risiko für vertretbar, mit "H" Reifen unterwegs zu sein.
Die 15" Variante ist aber die eindeutig bessere.
Gruß
Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
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(13.08.2024, 12:26)Edelfisch schrieb: (13.08.2024, 09:43)Baur schrieb: Hi Jan,
Reicht es nicht aus dann ein "max. 180km/h"-Kleber auf das Armaturenbrett zu kleben?
Gr Jeroen
Hallo Jeroen,
das ist nur bei Winterreifen erlaubt. Ich halte aber das Risiko für vertretbar, mit "H" Reifen unterwegs zu sein.
Die 15" Variante ist aber die eindeutig bessere.
Gruß
Thomas
Vorsicht mit solchen Äusserungen:
"Die Betriebserlaubnis erlischt. Wird man erwischt, führt das zu einem Bussgeld von 50,- € und zur Stilllegung des Fahrzeugs, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 90,- €, ein Punkt und Erlöschen des Versicherungsschutzes."
Quelle: Bussgeldkatalog 2024
Das Leben ist zu kurz, um ein Elektroauto zu laden!