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Abmeldefrage
#1
Was ist noch schnell der Unterschied zwischen einem abgemeldeten und einem stillgelegten Fahrzeug ? Verwirrt
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#2
Die korrekten Vokabeln sind "vorübergehend stillgelegt" und "endgültig stillgelegt". Der Volksmund nennt beides "abgemeldet". Normalerweise wird das Auto durch das Abmelden vorübergehend stillgelegt, wenn es binnen 18 Monaten (ab 1.1.07 binnen 84 Monaten) nicht wieder angemeldet wird, wird es von Amts wegen endgültig stillgelegt (= beim KBA gelöscht). Natürlich kann man in hoffnungslosen (Schrott-) Fällen den Wagen auch gleich endgültig stillegen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Im Klartext:

Vorübergehend sillgelegt reicht normal TÜV und AU für die Anmeldung

Endgültig stillgelegt heißt Vollabnahme
Ich bin klein und gemein ...... und sehe obenrein noch barbarisch gut aus :-)
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#4
... wenn der Brief noch da ist.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
Hallo Ralf,
steht der Termin 01.01.07 definitiv fest?! Vor einigen Tagen habe ich beim Steuerbescheid
für meine letzte Neuerwerbung nicht schlecht gestaunt. Ummelden und einen Tag später
abmelden macht 31 Euro. Sauer Neuerdings besteht wohl eine Steuerpflicht für mindestens
einen Monat und da käme die Frist von 84 Monaten gerade recht, damit man sich das
regelmässige an- und abmelden sparen kann, sowie die jedesmal fällige KFZ Steuer für
einen ganzen Monat, von den Kosten für TÜV und AU ganz zu schweigen.

Sonne Gruß Uwe
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#6
Der Termin steht fest, allerdings ist nach wie vor unklar, ob alle Fahrzeuge, die zum Stichtag stillgelegt sind, betroffen sind, oder nur die, die ab dem Stichtag stillgelegt werden ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#7
Hallo Ralf,
das wäre jetzt meine nächste Frage gewesen aber es sind ja noch einige Monate hin
bis zum 01.01.07.

Sonne Gruß Uwe

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#8
Hallo,
wer verfügt über Info´s in Bezug auf das An- und Abmeldeprocedere ab 2007 ?! Besteht
evtl. die Möglichkeit, das bei Fahrzeugen die ab 2007 abgemeldet werden, zukünftig die
Kennzeichen verfallen, da angeblich nicht mehr zwischen vorübergehend abgemeldet und
endgültig stillgelegt unterschieden werden kann?! Evtl. hat das etwas mit der Verlängerung
der Frist für den Verfall des Kfz Briefs von 18 auf 84 Monate zu tun. Wer kann dazu etwas
definitives sagen?!

Sonne Gruß Uwe ( leidenschaftlicher Verfechter des Wunschkennzeichens Sauer )
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