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Das H-Kennzeichen darf weiterleben
#21
Zitat: Das kommt ja 2007 aufs gleiche raus. Dann ist der M40 Motor ja auch 20 Jahre alt. Dann paßt es sogar doppelt.
Hallo volkert,
aber was ist mit der 30 Jahre Regelung?! "Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers
eingebaut werden, so muss dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein"?!

Sonne Gruß Uwe
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#22
Zitat:Frage mal nebenbei....... bei der Zulassung meines Cabrios habe ich gesehen, dass es auch eine Oldtimerzulassung gibt. So wie ich das aber schnell überflogen habe - scheint sich das nicht richtig zu lohnen? Bei meinem LaRa waren Anmeldegebühren um die 200 Euro zu zahlen. Wofür lohnt sich diese Oldtimerzulassung für Fahrzeuge älter wie 20 Jahre?
Hallo,
eine solche 07er Zulassung lohnt sich hauptsächlich für hubraumstarke Fahrzeuge ohne KAT
( Steuerpauschale ca. 190 Euro ) und Sammlungen, da es sich um ein Wechselkennzeichen
handelt. Allerdings beschränkt sich die Verwendung auf die Teilnahme an entsprechenden
Events, Bewegungsfahrten, Fahrten zur Werkstatt u.ä. Diese Art der Zulassung ist auch mit
einigen Auflagen verbunden, wie z.B. einem Fahrtenbuch.

Sonne Gruß Uwe
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#23
Zitat:
Zitat: Das kommt ja 2007 aufs gleiche raus. Dann ist der M40 Motor ja auch 20 Jahre alt. Dann paßt es sogar doppelt.
Hallo volkert,
aber was ist mit der 30 Jahre Regelung?! "Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers
eingebaut werden, so muss dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein"?!

Sonne Gruß Uwe

Weiter lesen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu
begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens
20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-
Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

Am meisten Hoffnung macht mir noch der letzte Satz. Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#24
Wobei "ein anderer Motor" sich nicht auf das Exemplar, sondern auf die Bauart bezieht. Will man z.B. aus einem Vierzylinder - E21 einen Sechszylinder-E21 machen, ist das ein anderer Motor. M10 gegen M10 tauschen ist baugleicher Motor. Und wenn Hubraum und Leistung abweichen, ist das in der Regel völlig wurscht, weil (beim Beispiel des M10) entsprechende Modelle auch zum Bauzeitpunkt des Wagens verfügbar waren. Ganz streng nach den Buchstaben der Vorschriften müsste der Besitzer eines 1973er 1602 halt erst hingehen, sich einen 30-jährigen 1800er einbauen lassen um sich nach erfolgter Abnahme einen hubraumgleichen und nahezu leistungsgleichen 20-jährigen 1800er eintragen lassen zu dürfen. Aber so pingelig ist kein Prüfer ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#25
Zitat:Wobei "ein anderer Motor" sich nicht auf das Exemplar, sondern auf die Bauart bezieht. Will man z.B. aus einem Vierzylinder - E21 einen Sechszylinder-E21 machen, ist das ein anderer Motor. M10 gegen M10 tauschen ist baugleicher Motor. Und wenn Hubraum und Leistung abweichen, ist das in der Regel völlig wurscht, weil (beim Beispiel des M10) entsprechende Modelle auch zum Bauzeitpunkt des Wagens verfügbar waren. Ganz streng nach den Buchstaben der Vorschriften müsste der Besitzer eines 1973er 1602 halt erst hingehen, sich einen 30-jährigen 1800er einbauen lassen um sich nach erfolgter Abnahme einen hubraumgleichen und nahezu leistungsgleichen 20-jährigen 1800er eintragen lassen zu dürfen. Aber so pingelig ist kein Prüfer ...

Das will ich auch meinen. Zumal die Umrüsttabelle für die 02er bis 115 PS nur HR Reifen und Stabis an Vorder- und Hinterachse fordert. Die induktiv gehärteten Antriebswellen sollten wohl nur bei den ganz frühen Baujahren fehlen. Fettes Grinsen
Und ob nun 2000er mit 115 PS oder 1800er mit 113 PS sollte nicht den Unterschied machen. Schließlich sind die Leistungen der Motoren bei gleichem Hubraum stetig gestiegen. Und das ist auch gut so. Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen

Sonst würde ich auch den Motor aus dem 120 nehmen. Bei Umrüstung von Fahrwerk und Bremsen auf Stand vom 2002tii ist der 02 bis 150 PS freigegeben. Achtung, Ironie
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#26
Wobei "stetig gestiegene Leistung" ja so auch nicht stimmt. Der 318 Bj. 6/75-8/80 hatte 98 PS, der 316i M10 Modelljahr 88 hatte bei identischem Hubraum 102 PS - daher auch mein theoretisches Beispiel von der "Doppelumrüstung". Auf den 1,8l / 98 PS - M10 von 1975 darf man einen 1602 oder 1802 auf jeden Fall umrüsten. Und mit der "Begründung" besseres Abgasverhalten dürfte einem dann die Umrüstung auf einen gerade einmal 4 PS stärkeren M10 Bj. 88 auch nicht mehr verwehrt werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#27
Naja, ein 1602 hatte 85 PS und ein 1802 hatte 90 PS.
Also kann man keinen Motor aus einem Nachfolgemodell mit identischem Hubraum UND identischer Leistung finden.
Der 2002 hatte 100 PS in der Einvergaserversion, da sind die 98 PS und die 102 PS ja nicht weit weg.
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#28
Nee, der Witz ist ja, daß (so lange der Motor über 30 Jahre alt ist) überhaupt keine Diskussion über Hubraum und Leistung aufkommt. Von daher ist der 1,8 l / 98 PS auf jeden Fall auch bei allerpingeligster Auslegung akzeptabel, so meinte ich das.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#29
Zitat:Die DEUVET-Pressemeldung ist ja wohl dreist - nach Auskunft des Zuständigen Mannes im Verkejrsministerium hat es die vom DEUVET in die Welt gesetzte Verschärfung niemals auch nur als Plan gegeben, folglich konnte der DEUVET auch keinerlei Einfluss geltend machen. Wo nix ist, kann man auch nix ändern.

Was den 1502-Motor angeht: Da gibt es Sonderregelungen. Motoren desselben Herstellers, die in Nachfolgemodellen verbaut waren (wobei ich nicht weiss, ob nur der direkte Nachfolger -hier also E21- oder auch der Nachnachfolger -E30- akzeptiert wird, sind zulässig. Egal, von wann der Umbau ist. Ich spielte mehr auf Karosserievarianten an, die es so nie gegeben hat und nie gegeben haben kann. Zum Beispiel hat es nie E9-Cabrios gegeben. Und die am weitesten verbreiteten Umbauten wurden in den frühen 90ern (da waren die E9 im Durchschnitt 20 Jahre alt) auf Basis des E30-Verdeckmechanismus. Und solche Fahrzeuge laufen allen ernstes auf H-Kennzeichen ...

1. E9-E30 Cabrios - was kosten die denn?

2. Wie kann man die Frage "nur Nachfolger oder auch Nachnachfolger" klären? Ein M42 im 02 wäre ja auch mal, nunja, nicht orschinol, aber interessant - wenn ein 2002tii-Motor unbezahlbar WÄRE.
Feinstaub aus Leidenschaft
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#30
Zitat:In den aktuellen (also denen, die im Moment gelten) Ausführungsbestimmungen steht ganz klar drin, daß Veränderungen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung durchgeführt worden sein müssen. Was (weil die meisten Leute pünktlich zum 30. Geburtstag ihres Autos zum TÜV laufen) einer mindestens 20 Jahre alten Änderung entspricht. Beim TÜV Süd gibt es den Anforderungskatalog in der aktuellen Fassung mit Interpretationen für häufige Fälle nicht-originaler Fahrzeuge zum Download.

Was den Motorumbau angeht: Ohne Altersbeschränkung sind andere Varianten desselben Motors (hier: M10) möglich. Ein 1988er M10, der vorgestern in einen 1962er 1500 eingebaut wurde, das Ganze noch mit G-KAT und Euro2, wäre ausdrücklich H-Kennzeichen-Konform.

Ist die im ersten Absatz genannte 10-Jahre-Regelung bundeseinheitlich oder je nach Prüf-Orga (bspw. Tüv Süd) unterschiedlich?

Zum zweiten Absatz: Hochinteressant - wenn man fragt, was eine Motorenbaureihe ist. Ich glaube, nirgtends ist es so eindeutig wie bei BMW (M10, M20, etc.). Bei Mercedes ist's vielleicht auch noch einigermaßen klar - die ersten 230 E (1980-1992) waren glaube ich "M102" oder "M110", genauso wie der 200 Vergaser mit 109 PS oder dessen Einspritz-Variante. Somit dürften dann in einen 1976er W123 auch ein 2300ccm-Motor aus einem 1993er W201 mit KE-III-Jetronic eingebaut werden - MIT H-Kennzeichen?
Wie wird dann eine Motoren-Baureihe bei VW/Audi definiert? Rein logisch betrachtet würde ich zumindest alle Sauger-Fünfzylinder als eine Motorenreihe betrachten - mit einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl von MKB (Motorkennbuchstaben) - selbst der letzte 2.3E mit 136/133PS hatte - jeweils mit KE-III-Jetronik - im B3 einen anderen MKB (NG) als im C4. Wären aber alle (!) Fünfzylinder eine Motorenreihe, dann könnte man einen unscheinbaren 1976er Audi-Opa-100 mit 'nem mindestens 220 PS starken Turbo-20V ausstatten - mit H-Kennzeichen.

So, genug rumgesponnen, ich trink mal 'n Bier bei der Hitze...
Feinstaub aus Leidenschaft
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#31
Zitat:So, genug rumgesponnen, ich trink mal 'n Bier bei der Hitze...

Ich dachte grad, Du hättest schon nen paar auf... Achtung, Ironie
Signatur kann ich mir nicht leisten
www.e21-board.de
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#32
Der 102 wurde nur bis Modelljahr 93 gebaut und hatte bis zum Schluß eine K-Jetronic bzw. KE-Jetronic. Aber egal - beim H-Kennzeichen sind durchaus Abweichungen gegenüber dem Originalzustand zulässig, wenn sie einen (aus Sicht des Gesetzgebers) guten Grund haben. Und zu diesen guten Gründen gehört zum einen der Umweltschutz, zum anderen die Sicherheit. Daher ist es z.B. zulässig, bei alten Fahrzeugen Gurte und Kopfstützen nachzurüsten, Trommelbremsen dürfen unter Umständen durch Scheibenbremsen ersetzt werden, Diagonalreifen durch Gürtelreifen, es dürfen Blinkleuchten nachgerüstet werden usw.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#33
Zitat:Der 102 wurde nur bis Modelljahr 93 gebaut und hatte bis zum Schluß eine K-Jetronic bzw. KE-Jetronic. Aber egal - beim H-Kennzeichen sind durchaus Abweichungen gegenüber dem Originalzustand zulässig, wenn sie einen (aus Sicht des Gesetzgebers) guten Grund haben. Und zu diesen guten Gründen gehört zum einen der Umweltschutz, zum anderen die Sicherheit. Daher ist es z.B. zulässig, bei alten Fahrzeugen Gurte und Kopfstützen nachzurüsten, Trommelbremsen dürfen unter Umständen durch Scheibenbremsen ersetzt werden, Diagonalreifen durch Gürtelreifen, es dürfen Blinkleuchten nachgerüstet werden usw.

Das lässt die Pagoden-Umbauten von "Mechatronik" schon in einem ganz anderen Licht erscheinen.... Achtung, Ironie
Feinstaub aus Leidenschaft
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