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frage zum fahrzeugbrief
#1
aufgrund verschiedener wohnortwechsel, sowie stilllegungen über den winter, war vor drei jahren beim vorletzten wohnortwechsel mein fahrzeugbrief komplett zu.

als ich mit neuen schildern zur zulassung zurück kam, sagte die dame:
"ich habe einen neuen brief ausgestellt und den alten vernichtet."

das gefiel mir zwar nicht, aber ich hab es damals so hingenommen.

jetzt bin ich mit meinem (ersatz-)fahrzeugbrief zur zulassung und habe mich erkundigt, ob der erste brief noch im archiv liegt.

siehe an, er war noch da (und nicht vernichtet, wie es damals hiess).
ich bekam ohne probleme eine kopie.

jetzt wollte ich natürlich wissen, was mit dem ersten brief passiert und wie lange er noch im archiv liegt.

der brief wird nach ablauf der frist vernichtet, hiess es wieder.
was für eine grausame vorstellung Sauer

auf meine frage, ob er dann nicht entwertet und mir ausgehändigt werden könnte, sagte die (unsichere) dame, das ginge nicht.

meine frage: stimmt das so??? bin ich nicht eigentümer des briefes??? Sauer
374-388-191-1295-803
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#2
Hallo barnie64,
das stimmt auf gar keinen Fall. Ich war zuletzt Anfang Mai bei der Zulasungsselle,
um ein Cabrio umzumelden und mit Wuschkennzeichen für einen Tag zuzulassen.
Ich habe neue EU Fahrzeugpapiere bekommen und der alte KFZ Brief wurde zwar
entwertet aber unaufgefordert und ohne Zusatzkosten ausgehändigt.

Sonne Gruß Uwe
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#3
Hallo Barnie,
ich habe ungültige Fahrzeugbriefe bisher immer problemlos ausgehändigt bekommen.
Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#4
wir wissen aber alle, dass die zulassungsstellen ihr eigenes süppchen kochen.

siehe die bisherige praxis mit den 07-kennzeichen.

kann ich auf das aushändigen entwerteter papiere bestehen oder bin ich der laune des jeweiligen sachbearbeiters ausgeliefert.
374-388-191-1295-803
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#5
Also: Der Brief ist Dein Eigentum. Für's Raussuchen und entwerten kann die Behörde allerdings eine Gebühr verlangen, das kann in die -zig Euro gehen, aber Du hast ein Recht auf Deinen alten Brief. Bei Umstellung auf neue Papiere muss der Brief sogar kostenlos ausgehändigt werden (so jedenfalls die Auskunft des SVA Bonn, ich hatte aufgrund schlechter Erfahrungen einiger Clubmitglieder gefragt, ob die Rückgabe des Briefes Geld kostet und die Antwort war "Nein - bei Entwertung von Amts wegen dürfen wir keine Gebühr berechnen."). Leider scheint das jedes SVA je nach Kassenlage anders zu sehen.

In Deinem speziellen Fall würde ich mir einen Termin beim Antsleiter besorgen und den Brief höflich zurückverlangen. Eine gut gefüllte Geldbörse für eventuelle Gebührenforderungen (nein, bevor Uwe mich falsch versteht, ich dachte jetzt nicht an nützliche Aufwendungen) solltest Du sicherheitshalber mitnehmen.

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#6
danke ralf,

auf so eine antwort habe ich gewartet Sonne Sonne Sonne
374-388-191-1295-803
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#7
Der hohe Standardisierungsgrad der deutschen Ämter beeindruckt mich immer wieder Sauer

Ich habe Ende April das Cabrio zugelassen und ohne Probleme meinen alten Brief entwertet wieder mitbekommen. Wenn ich mich nicht täusche hab ich auch den alten Fahrzeugschein wiedergekriegt. Und das obwohl ich aus organisatorischen Gründen zum LRA meines größten Misstrauens gehen musste. Die Dame meinte sogar man MUSS die alten Papiere wieder mitnehmen und bei einem evtl. Verkauf dem neuen Besitzer aushändigen weil in den neuen nicht mehr so viele Infos drinstehen.
Aber ich habe mich vor der Zulassung auch innerlich drauf eingestellt, einen Vorgesetzten verlangen zu müssen weil ich auch mit Problemen rechnete.
Ab sofort ein Rausch für's ganze Leben ;-)
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#8
Zitat:"ich habe einen neuen brief ausgestellt und den alten vernichtet."

das gefiel mir zwar nicht, aber ich hab es damals so hingenommen.

jetzt bin ich mit meinem (ersatz-)fahrzeugbrief zur zulassung und habe mich erkundigt, ob der erste brief noch im archiv liegt.

siehe an, er war noch da (und nicht vernichtet, wie es damals hiess).
ich bekam ohne probleme eine kopie.

der brief wird nach ablauf der frist vernichtet, hiess es wieder.
was für eine grausame vorstellung

auf meine frage, ob er dann nicht entwertet und mir ausgehändigt werden könnte, sagte die (unsichere) dame, das ginge nicht.

Wenn das so lese, frage ich mich, mit welcher Beamtenwillkür wir es in Deutschland immer wieder zu tun haben. Sauer Ich komme soeben vom Straßenverkehrsamt, und habe den eta Automatic angemeldet. Da wurde mir ohne Anfrage der O-Brief ausgehändigt. Selbst bei der Tatsache, daß der Tüv (08.06) heute abläuft, wurde der Wagen angemeldet. Die Dame an der Ausgabe schaute nur zweimal hin, ob es mit der Tüv-Frist seine Richtigkeit habe. Sie wies mich freundlich darauf hin, daß Tüv und Au heute ablaufen.

Das Straßenverkehrsamt muß Dir deine alten Papiere anstandslos aushändigen! Wenn sie dafür auch noch eine Gebühr verlangen, so ist das schon "Abzocke," um das Säckel zu füllen. Wenn Dir der Brief nicht ausgehändigt wird, so gehe vor, wie Ralf es bereits geschrieben hat.

Ich wünsche Dir viel Erfolg (keine Ironie!)

Gruß
Lutz
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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