01.01.2007, 22:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.01.2007, 22:49 von ...christian.)
Es gibt doch diese Altautoverordnung:
Im Prinzip kann ein Gericht entscheiden, dass Dein abgemeldetes Auto "Abfall" ist (der Einwand, es restaurieren zu wollen zählt übrigens nicht) - infolge dessen geht von dem abgemeldeten Haufen Schrott noch eine Umweltgefahr aus (selbst wenn es bei Dir in der Garage steht und komplett trocken gelegt ist) und daher zwangsverschrottet werden muss.
Im Prinzip kann ein Gericht entscheiden, dass Dein abgemeldetes Auto "Abfall" ist (der Einwand, es restaurieren zu wollen zählt übrigens nicht) - infolge dessen geht von dem abgemeldeten Haufen Schrott noch eine Umweltgefahr aus (selbst wenn es bei Dir in der Garage steht und komplett trocken gelegt ist) und daher zwangsverschrottet werden muss.
Cheers
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)
Christian
3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere. :)