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Wiederholungstäter
#1


Moin !

Ich habe mit Freude festgestellt, daß es auch ein Baur-Forum gibt, also schaue ich mal ´rein :-)

Ich habe mir vergangene Woche zum zweiten Mal ein Baur-Cabrio zugelegt. Ich hatte vor Zeiten schon mal ein 316-TC,
dieses Mal ist es ein 325i geworden. Steht noch ganz ordentlich da, wobei ich im Moment dabei bin, allerlei
kleine Macken zu beseitigen, die der Vorbesitzer im Laufe der Jahre leider nicht behoben hat. Da ich den Wagen
noch lange behalten möchte, geht es den Problemchen jetzt an den Kragen :-)

Eine Frage habe ich: ich würde den Wagen gerne mit auf mein 07-Kennzeichen nehmen, obwohl er noch
keine 20 Jahre alt ist - er ist Baujahr 1986. Es gibt aber eine Sonderregelung, nach der besonders seltene Fahrzeuge auch vor erreichen dieser Altersgrenze mit dem
07-Kennzeichen bewegt werden können. Hat das jemand von euch schon mal versucht oder gar durchgezogen?
Und: gibt es irgendwo Produktionszahlen zum Thema Baur E30, die mir auf dem Amt helfen könnten, den
Seltenheitswert des Wagens zu unterstreichen?

Ciao, Stefan
[Bild: img.php?u=beetleman_steve&t=2&i3...7&np=1]
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#2
Hallo Stefan,

da der TC2 leider 'nur' ein Umbau war, also als Hersteller weiterhin BMW im Brief steht und die Wagen die ganz normalen Limousinen-Typschlüsselnummern haben, lässt sich nicht mehr feststellen wie viele TC2 auf Deutschen Straßen unterwegs sind. Die Fertigungszahlen stehen bereits wiederholt hier im Forum, versuch's einfach mal mit der Volltextstuche (auf der Seite "Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen" unten rechts).

Ein Betrieb auf roter Nummer wegen Seltenheit ist sicher theoretisch möglich, aber ins Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters gestellt. Frag' den lieber erst einmal persönlich, ob er überhaupt dazu bereit ist (bei Fahrzeugen unter 30 (!!) Jahren gibt es keinen Anspruch auf Eintragung ins rote Kennzeichen). Und wenn ja soll er Dir sagen, was er gerne an Bestätigungen und Unterlagen sehen möchte. Ich bin sicher, der BMW Baur TC Club hilft Dir gerne weiter, wenn Du konkret weisst, was Du brauchst. Die Erfahrungen von Personen, die einen anderen Sachbearbeiter haben als Du sind leider wertlos, weil alles, was mit dem 07er Kennzeichen zu tun hat, Kann-Vorschriften sind und jeder Amtsleiter, ja sogar jeder Sachbearbeiter die Dinge völlig unterschiedlich handhabt ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Moin!

Das mit den 30 Jahren ist schlicht falsch, Fahrzeuge für das rote Kennzeichen müssen mindestens
20 Jahre alt sein. Von daher bin ich sooo weit weg nicht von dieser Schwelle, es ist einen Versuch wert.
Ich schreibe mal, wenn ich weiß, wie es ausgegangen ist.

Ciao, Stefan

http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/Urteil/Urteil.pdf
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#4
Hallo Stefan,

wie ich geschrieben habe: In Deinem Fall ist der Betrieb auf roter Nummer unter Umständen möglich, aber ins Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters gestellt. Natürlich können Autos ab 20 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen auch jüngere) auf roter Nummer laufen.
Aber:
In der 49. Ausnahmeverordnung zu Paragraph 29 der StVZO steht, daß die Behörde den Betrieb eines Autos auf einem roten Kennzeichen genehmigen kann (vom müssen steht da nichts), wenn es mindestens 20 Jahre alt ist oder jünger, aber besonders selten und deswegen als technikhistorisches Kulturgut angesehen werden kann. Das Straßenverkehrsamt kann aber auch z.B. unterstellen, das rote Kennzeichen solle nur zum Zweck der Steuerersparnis genutzt werden und mit dieser Begründung den Antrag ablehnen. Es gibt Strassenverkehrsämter (vor ca. 2 Jahren gab's da mal einen netten Artikel in der MotorKlassik), die routinemäßig auf diese Weise die Zuteilung von roten Nummern für Autos unter 30 Jahren hintertreiben. Wogegen lt. MotorKlassik juristisch nichts auszurichten sei. Ab 30 Jahren *muss* das Auto auf ein rotes Nummernschild eingetragen werden, wenn alle in der 49. Ausnahmeverordnung zu Paragraph 29 StVZO genannten Kriterien erfüllt sind. Bei dem verlinkten Urteil geht es um ein weit über 30 Jahre altes Auto und um den alten Streit des Verkehrssicherheitsnachweises. Und da gibt es leider auch vollkommen entgegengesetzte Urteile, die einen -wie hier- mit dem Tenor, dass Oldtimerfreunde technisch besonders versiert seien und ihnen viel an ihrem Schätzchen liege und sie deshalb selbst die Verantwortung für die Sicherheit ihres Wagens übernehmen könnten. Und dann gibt es Urteile mit dem Tenor "alte Autos sind Mängelanfälliger als neue", die regelmäßige Sicherheitsnachweise billigen. Der mir bekannte Spitzenreiter in Sachen Nickeligkeit ist übrigens der Kreis Euskirchen (Regierungsbezirk Köln), in dem ein jährlicher, vom TÜV ausgestellter Sicherheitsnachweis verlangt wird ...[/b]
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
Hallo Hummel !

So trifft man sich wieder... Fettes Grinsen

Gruß

Tobi

PS: Endlich biste im "richtigen" Forum gelandet... Was aber nicht gegen bossis Forum gehen soll... Zwinker
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#6
...warten wir es mal ab - ich finde Bossis Forum klasse, da muß erst einmal ein Besseres kommen :-)

Ciao, Stefan
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#7
Wie geasgt, war nicht gegen Bossi gerichtet... Aber zumindest zum Thema Baur-TC wirste hier bessere Info's finden, denke ich...

Tobi
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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