23.08.2007, 13:24
Hallo oli,
bei der Frage nach der für die 30 Jahre Regelung relevanten Berechnungsgrundlage
scheint es einen gewissen Ermessensspielraum der Zulassungsstellen zu geben.
Einige Zulassungsstellen gehen vom Jahr der EZ aus, während andere auch den
genauen Monat der EZ berücksichtigen.
http://www.knoop.de/h-kennze.htm
Gruß Uwe
bei der Frage nach der für die 30 Jahre Regelung relevanten Berechnungsgrundlage
scheint es einen gewissen Ermessensspielraum der Zulassungsstellen zu geben.
Einige Zulassungsstellen gehen vom Jahr der EZ aus, während andere auch den
genauen Monat der EZ berücksichtigen.
http://www.knoop.de/h-kennze.htm
Gruß Uwe