(09.01.2010, 15:09)Original Teil schrieb: Man könne zwar juristisch kontrovers diskutieren, ob eine "Richtigstellung" davon nicht umfasst sei, aber dabei trägt stets der die Beweislast, dass die "Richtigstellung" auch 100%ig richtig ist, der dies vornimmt.
.........Nun, von einer "Fast"-Richtigstellung war hier auch nie die Rede. Das sollte jedem bewusst sein, dass wohl "richtig" = "100% richtig" bedeutet, weil. 98%-richtig immer noch falsch ist. Aber anderseits auch nur mal ein Gedankengang meinerseits: Kann man etwas verfälschen, was schon falsch ist???
........verfalschfälschigen????
Und um noch einen ganz anderen Gedankengang aufzuwerfen. 100%ig richtig dürfte auch lediglich ein seit der Nullstellung
geeichter Wegstreckenzähler sein. Würde man gesetzlich zulässige Toleranzen (ich meine +/- 4 %) bei der Wegstreckenzählung berücksichtigen, würde sich hier ja auch beinahe eine Richtigstellung innerhalb dieser Toleranzwerte noch ausgehen.......(bei 100.000 km wären das Toleranzwerte von 4.000 km, die tatsächliche vorhandene Toleranz am "Objekt" ließe sich aber auch genau messen) Nun aber Schluss. Jeder mag für sich selbst verantworten, was er mit welchem Ziel bzw. mit welcher Absicht anstellt.
Was die juristische Diskussion betreffend der "Richtigstellung" betrifft: Die kann man sich glaube ich ersparen. Habe endlich das gefunden, was auch meiner Erkenntnis/Interpretation in anderer Sache des Gedankenaustausches unter Forumsmitgliedern hier zugrunde lag........eine bereits höchst richterliche Rechtsprechung:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20...58905.html
Und wer alles richtig machen will, kann ja m.M. durchaus die "Richtigstellung" notariell begleiten lassen.....
Und wie der TE hier schon zutrefflich erwähnt hat.....ist es hier alles keine Rechtsberatung, sondern nur Gedankenaustausch bzw. Diskussionsinhalt.....
Und damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich persönlich lasse grundsätzlich KM-Stände unverändert. Wenn ich aber auf die wie im vorliegenden Falle herrschende Situation stoßen würde, würde ich persönlich eher zur Berichtigung tendieren, um alleine schon auf die weite Zukunft hinweg die Gefahr auszuschließen hier ggf. bei "unterlassener Klarstellung oder Berichtigung" aus welchen Gründen auch immer etwas "vergessen" zu können.