23.04.2007, 16:46
Zitat:Hi Andreas,Wieso zum TÜV? Den korrekten Einbau darf Dir jeder AU-Berechtigte bestätigen bzw. auch einbauen.
momentan ist doch ein Schaltgetriebe drin, bestell doch den KLR dafür, bau es ein und fahre zum Tüv zwecks Eintragung.
So würde ich es machen oder was spricht dagegen?
Grüße
Erhan
Danach mit dem Wisch zum Strassenverkehrsamt... wegen der Steuer