29.05.2007, 11:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2007, 11:34 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:Zitat: Gibt´s heute Langeweile zu verzeichnen?? Die Anfangsfrage von AlpinaManne ist immernoch wie man Zeitgenössisch definiertHallo Markus,
nun ja, es herrscht Dauerregen im schönen NRW und die Anfangsfrage von Manfred
definiert sich über den Anforderungskatalog des TÜV für die Begutachtung von Oldtimern,
auch wenn dieses Gesamtwerk seit dem 01.03. nur noch eine historische Bedeutung hat.
http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf
Gruß Uwe
Zitat:Hallo Martin, Hallo Ronny, Hallo Manfred,Zitat:Das sehe ich auch so!Zitat:Insgesamt darf der Eindruck eines serienmäßigen Fahrzeuges nicht zerstört werden.
Das trifft es genau finde ich!
mfg
Ronny
da schliesse ich mich an und unsere Ansichten entsprechen auffallend dem letzten Kriterium,
welches an das "Erscheinungsbild" ( Link - siehe oben ) gestellt wird.
- Das Fahrzeug darf keinen äußerlich sichtbaren Unfallschaden haben und keine größeren
Beulen (siehe § 29 StVZO) aufweisen. Kleine Beschädigungen sind unter dem Grundsatz
des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes sachverständig zu beurteilen.
- Das Fahrzeug muß weitgehend frei von Rost sein.
- Generell muß das originale Erscheinungsbild erhalten bleiben.
Gruß Uwe