08.01.2010, 13:31
(08.01.2010, 01:54)327eta schrieb: Meinem Kenntnisstand nach darf man jeden x-beliebigen Kilometerstand auf seinen Tacho zaubern, nur darf man damit keinerlei falsche Tatsachen vortäuschen wollen. Es ist ja kein geeichtes amtliches Messgerät.
So war das mal, ich glaube bis 2008. Nach meiner Kenntnis ist das aber inzwischen ausgesprochen strittig, seitdem die Tachoanzeige zur technischen Aufzeichnung (ähnlich einer Fahrtenschreiber-Scheibe) geadelt wurde.
Der offizielle Gesetztstext scheint mir recht eindeutig:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst."
Eine (undokumentierte) Veränderung in betrügerischer Absicht war schon immer verboten, inzwischen scheint mir das Verändern der Anzeige -weshalb auch immer- zur Straftat befördert worden zu sein. Durchaus nachvollziehbar - selbst die perfekteste Dokumentation kann beim übernächsten Weiterverkauf "verloren gehen". Also verbietet man lieber das Fummeln am Tacho komplett, denn man kann nachher nur feststellen, ob gefummelt wurde, aber nicht, was und wieso gefummelt wurde...
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)