08.01.2010, 21:27
Die Diskussion beweist bis jetzt auf jeden Fall eines: Hier brauchen wir den juristischen Rat eines Anwalts. Ich arbeite zwar selbst jeden Tag mit Gesetzen, aber auf einem völlig anderen Gebiet. Bevor wir gemeinsam spekulieren, werde ich die Auskunft eines Anwalts hier posten, sobald sie mir vorliegt. Tendenziell werde ich aber die Finger vom Kilometerzähler lassen, die festgestellte Manipulation dokumentieren und künftig in Ergänzung zum Tachostand die tatsächliche Fahrleistung parallel fortschreiben. Sollte ich das Cabrio jemals wieder veräußern, dann werde ich dies nur mit schriftlichem Vertrag inklusive Hinweis auf die Manipulation und dem vorsorglichen Vermerk "tatsächliche Laufleistung unbekannt" tun, wenn sich dann überhaupt noch ein Käufer findet ...
Mir geht es besser als König Ludwig, denn er hatte das Märchenschloß Neuschwanstein, aber die Freude am Fahren eines BMW durfte er nie erleben...