(08.01.2010, 22:10)jekyll66 schrieb: .....frage lieber einen Staatsanwalt, falls Du einen im Umfeld hast
Hallo Stephan,
warum einen Staatsanwalt fragen?
Man muss sich doch nur den Gesetzestext richtig durchlesen.
Wenn man den Kilometerzähler auf die tatsächliche Laufleistung einstellt ist hier nichts einzuwenden.
Bei neueren Fahrzeugen( z.B. BMW E39), wird bei einem Tachotausch automatisch der aktuelle KM-Stand übernommen.
Habe in England einen BMW-Alpina B10 mit Meilen-Tacho gekauft und auf KM-Tacho beim umrüsten lassen. Nach der Umrüstung wurde die genaue KM-Laufleistung (umgerechnet der vorher angezeigten Meilen-Laufleistung) angezeigt.
Gruß Ralf