09.01.2010, 15:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 15:10 von Original Teil.)
Ich habe mit einem Anwalt gesprochen: Die Neuregelung wurde im Strafrecht eingeführt, weil man bis dahin die Hintermänner, die "nur" am Tacho gedreht haben oder die Software zur "Tachojustierung" angeboten haben, nicht strafrechtlich greifen konnte. Durch die Neuregelung erfolgte daher eine weitreichende Ausdehnung des Strafrechts, sodass jetzt "jeder der den Tacho anfasst" mit dem Strafrecht in Konflikt kommt. Man könne zwar juristisch kontrovers diskutieren, ob eine "Richtigstellung" davon nicht umfasst sei, aber dabei trägt stets der die Beweislast, dass die "Richtigstellung" auch 100%ig richtig ist, der dies vornimmt. Das ist wohl ein unkalkulierbares juristisches Risiko (Anmerkung: vorstehender Text ist nur ein Gedankenaustausch unter Clubmitgliedern und stellt KEINE rechtliche Beratung dar!)
FAZIT: Hände weg vom Kilometerzähler .
Ich für meinen Teil werde also parallel zum Kilometerstand die Fahrleistung dokumentieren und im Falle eines (derzeit nicht beabsichtigten) Verkaufs im Vertrag festhalten, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs unbekannt ist.
FAZIT: Hände weg vom Kilometerzähler .
Ich für meinen Teil werde also parallel zum Kilometerstand die Fahrleistung dokumentieren und im Falle eines (derzeit nicht beabsichtigten) Verkaufs im Vertrag festhalten, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs unbekannt ist.
Mir geht es besser als König Ludwig, denn er hatte das Märchenschloß Neuschwanstein, aber die Freude am Fahren eines BMW durfte er nie erleben...