(09.01.2010, 15:09)Original Teil schrieb: ... Hände weg vom Kilometerzähler ... Ich für meinen Teil werde also parallel zum Kilometerstand die Fahrleistung dokumentieren und im Falle eines ... Verkaufs im Vertrag festhalten, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs unbekannt ist.
mmmh, die Kilometerleistung dokumentiert der Kilometerzähler, richtig? ...... wenn die tatsächliche Laufleistung unbekannt ist, ist egal, was der Kilometerzähler bei Beginn der Dokumentation für Zahlen zeigt, richtig? ...... ...... wenn der korrekte und nachweisliche Kilometerstand angezeigt wird, stellt dann einer eine Frage? - und: wenn der nachweislich korrekte Kilometerstand bekannt ist, wieso dann festhalten, das ein Kilometerstand unbekannt ist? ..... Wer viel fragt, bekommt viel Antwort. - oder: drei Anwälte, fünf Meinungen ....
EDIT: wenn Du eine Brieftasche findest, die jemand anders geklaut hat, darfst Du die auch nicht zum Fundbüro bringen ...
Gruß, Markus