Das ist nicht vergleichbar. Das Motorrad umschmeissen hat nichts mit dem Betrieb des Motorrads zu tun! Somit handelt es sich in diesem Fall tatsächlich um einen typischen Privat-Haftpflichtschaden.
Es ist so, wie die anderen gesagt haben: Bei Schäden, die aus dem Betrieb des Kfz herrühren (und das Ausparken gehört ja wohl dazu) ist die Kfz-Haftpflicht zuständig für Schäden, die eben aus diesem Betrieb herrühren. Egal, wer mit dem Auto gefahren ist. Sollte es dabei Verletzungen des Versicherungsvertrages gegeben haben (weil jemand gefahren ist, der eigentlich lt. Vertragsbedingungen ausgeschlossen war), setzt sich die Versicherung mit dem Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer gesondert auseinander ...
Es ist so, wie die anderen gesagt haben: Bei Schäden, die aus dem Betrieb des Kfz herrühren (und das Ausparken gehört ja wohl dazu) ist die Kfz-Haftpflicht zuständig für Schäden, die eben aus diesem Betrieb herrühren. Egal, wer mit dem Auto gefahren ist. Sollte es dabei Verletzungen des Versicherungsvertrages gegeben haben (weil jemand gefahren ist, der eigentlich lt. Vertragsbedingungen ausgeschlossen war), setzt sich die Versicherung mit dem Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer gesondert auseinander ...
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