In denke gerade bei überdurchschnittlichen Fahrzeugen ist ein Wertgutachten Pflicht. Wobei ich weniger Sorge vor Unfällen hätte, dann ist das Fahrzeug in irgendeiner Form ja noch vorhanden ( vielleicht etwas kürzer ), ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand lässt sich ja bestimmt auch an einer gefalteten Karrosserie nachweisen. Meine Sorge wäre der Totalverlust! Mein 320 er Cabrio hat ein im von der Zürich Versicherung geforderten Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 10000,-€ (Zustandsnote2+, Stand April 2012). Das entspricht auch dem Versicherungswert (ob ich zur Durchsetzung eine Rechtsschutzversicherung benötige steht dann wieder auf einem anderen Blatt) Was ich bei einer Wald und Wiesen Versicherung für ein VFL Cabrio im Falle eines Totalverlustes erhalten werde entzieht sich meiner Kenntnis, aber selbst wenn ich Wertgutachten und jährliche Prämie addiere, komme ich immer noch auf eine erträgliche jährliche Gesamtsumme.
Ein weiterer Vorteil dieser 2 jährlichen Wertermittlung ist auch eine Art Selbstbestätigung, dass ständige Investitionen in Pflege und Wartung eine leichte Wertsteigerung nach sich zieht.... (Mir ist vollkommen klar, dass genannte Summe nicht der zu erzielende Wiederverkaufswert ist, aber ich habe ja auch nicht vor das gute Stück in nächster Zeit zu veräußern, zumindest solange meine Familie finanziell unter meinem Hobby nicht leiden muss)
Mit zur Zeit friesischen Grüßen
Harald
Ein weiterer Vorteil dieser 2 jährlichen Wertermittlung ist auch eine Art Selbstbestätigung, dass ständige Investitionen in Pflege und Wartung eine leichte Wertsteigerung nach sich zieht.... (Mir ist vollkommen klar, dass genannte Summe nicht der zu erzielende Wiederverkaufswert ist, aber ich habe ja auch nicht vor das gute Stück in nächster Zeit zu veräußern, zumindest solange meine Familie finanziell unter meinem Hobby nicht leiden muss)
Mit zur Zeit friesischen Grüßen
Harald