20.09.2013, 18:01
Das Reservieren des Kennzeichens regelt jede Zulassungsstelle nach Gutdünken. Mancherorts kann man gegen Gebühr das Kennzeichen auch über 12 Monate hinaus reservieren. Ob und wie das geht, lässt sich nur beim zuständigen Straßenverkehrsamt erfragen.
Das H-Kennzeichen ist im Fahrzeugbrief eingetragen (Abgasschlüsselnummer 98), wird der Wagen binnen 7 Jahren wieder zugelassen, gibt's automatisch wieder ein H-Kennzeichen.
Was allerdings unnötig Lauferei machen kann: Wenn der TÜV während der Stillegung abläuft. Denn ohne gültigen TÜV gibt's keine Zulassung und ohne Zulassung kannst Du nicht (bzw. nur mit einem Überführungskennzeichen, das dann nochmal Geld kostet) zum TÜV fahren...
Das H-Kennzeichen ist im Fahrzeugbrief eingetragen (Abgasschlüsselnummer 98), wird der Wagen binnen 7 Jahren wieder zugelassen, gibt's automatisch wieder ein H-Kennzeichen.
Was allerdings unnötig Lauferei machen kann: Wenn der TÜV während der Stillegung abläuft. Denn ohne gültigen TÜV gibt's keine Zulassung und ohne Zulassung kannst Du nicht (bzw. nur mit einem Überführungskennzeichen, das dann nochmal Geld kostet) zum TÜV fahren...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)