04.09.2014, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2014, 12:28 von Holgi 02 E30.)
Würde mich nicht wundern, wenn es eine mittlerweile eine EU-Richtlinie gäbe, die das Einbauen von Klappscheinwerfern aus irgendwelchen wirren Gründen wie "Fußgängerschutz" oder "Leuchtweitenregulierung" (man lädt in so einen Roadster ja auch regelmäßig zehn Zementsäcke ein) untersagt.
Und auch ohne so etwas ist die Arbeit eines Automobildesigners nicht einfach. Die Blechhülle soll frisch wirken, aber an die "Markentradition" anknüpfen, kostengünstig zu fertigen sein, ohne dabei wie eine Keksdose auszusehen, Fahrzeuginsassen und Unfallgegner (ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer) im Falle eines (Un-)Falles schützen, ...
Ich will nicht wissen, wie viele Entwürfe da auf der Strecke bleiben.
Und auch ohne so etwas ist die Arbeit eines Automobildesigners nicht einfach. Die Blechhülle soll frisch wirken, aber an die "Markentradition" anknüpfen, kostengünstig zu fertigen sein, ohne dabei wie eine Keksdose auszusehen, Fahrzeuginsassen und Unfallgegner (ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer) im Falle eines (Un-)Falles schützen, ...
Ich will nicht wissen, wie viele Entwürfe da auf der Strecke bleiben.
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)