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Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen?
#4
Wenn Du Knöllchen vermeiden möchtest:

Melde den Wagen rechtzeitig zu Beginn der Zulassungssaison zum frühestmöglichen Termin beim TÜV an. Anmeldung schützt nämlich vor Knöllchen, das würde dann nämlich richtig teuer und ein paar Pünktchen gäbs auch, denn im April wäre der TÜV ja schon 10 Monate überzogen (die Zeit außerhalb des Saison zählt für's Knöllchen mit!). Dann erhältst Du allerdings nur Plaketten bis 6/06. Rückdatiert wird zwischenzeitlich überall. Allerdings kannst Du bei den meisten TÜVs gegen Zahlung der doppelten Gebühr eine 2-Jahres-Plakette bekommen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - von Ralf - 03.10.2004, 12:57
RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - von Anonymer User - 11.10.2004, 14:31
RE: Wie weit kann ich TÜV und ASU überziehen? - von Anonymer User - 17.10.2004, 18:39



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