02.11.2006, 16:18
Wie jetzt, man darf in der Schweiz ein eidgenössisches Schienenverkehrsmittel pilotieren, ohne selbst anerkannter Schweizer zu sein? Und das dann auch noch schneller als in Schrittgeschwindigkeit...?
Ist die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts für einen SBB-Bediensteten etwa nicht notwendig, da er ja von seinem Gleis nicht runterkommt und somit immer problemlos aufgefunden und ggf. wieder über die Grenze verbracht werden kann?
Oder nutzen die Schwyzer nur schamlos die Fachkenntnisse jenes südschwäbischen, altölpropagierenden, langhaarigen Bombenlegers (Stichwort: "Auf der schwäb´schen Eisenbahne" - lautes und falsches Mitsingen ausdrücklich erbeten!) um zwischen Toblerone, Kuckucksuhren und Nummernkonten einen funktionierenden Fahrbetrieb zu etablieren und aufrecht zu erhalten?
Ist die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts für einen SBB-Bediensteten etwa nicht notwendig, da er ja von seinem Gleis nicht runterkommt und somit immer problemlos aufgefunden und ggf. wieder über die Grenze verbracht werden kann?
Oder nutzen die Schwyzer nur schamlos die Fachkenntnisse jenes südschwäbischen, altölpropagierenden, langhaarigen Bombenlegers (Stichwort: "Auf der schwäb´schen Eisenbahne" - lautes und falsches Mitsingen ausdrücklich erbeten!) um zwischen Toblerone, Kuckucksuhren und Nummernkonten einen funktionierenden Fahrbetrieb zu etablieren und aufrecht zu erhalten?
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)