22.11.2006, 19:09
Und wenn der freundliche Herr vom TÜV fragt? Wenn sie montiert ist, muß sie auch funktionieren...
....Irrtum, vorhandenes Licht, egal ob Gesetzlich Vorgeschrieben oder nur freigegeben (z.B. Zusatzscheinwerfer etc.) muß funktionieren,
die SRA gehört aber nicht zum Prüfumfang und muß nicht funktionieren.
Allerdings darf nichts scharfkantiges (z.B. Wischerachse ohne W.arme dran) vorhanden sein und es sollten Gummis vorhanden sein (grins...),
die wenigstens ihrer Aufgabe nachkommen könnten.
Sonst kommt das Argument des Prüfers: es könnten die Gläser verkratzen.
Bei modernen Autos mit Xenonlicht mag die Sache anders aussehen,
da ist dann ja die SRA Vorschrift und muß demnach auch funktionieren.
Gruß, Pit
....Irrtum, vorhandenes Licht, egal ob Gesetzlich Vorgeschrieben oder nur freigegeben (z.B. Zusatzscheinwerfer etc.) muß funktionieren,
die SRA gehört aber nicht zum Prüfumfang und muß nicht funktionieren.
Allerdings darf nichts scharfkantiges (z.B. Wischerachse ohne W.arme dran) vorhanden sein und es sollten Gummis vorhanden sein (grins...),
die wenigstens ihrer Aufgabe nachkommen könnten.
Sonst kommt das Argument des Prüfers: es könnten die Gläser verkratzen.
Bei modernen Autos mit Xenonlicht mag die Sache anders aussehen,
da ist dann ja die SRA Vorschrift und muß demnach auch funktionieren.
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy: