08.01.2007, 11:14
Zitat:Wenn's um eine ganz normale Anmeldung geht: TÜV und AU dürfen nicht abgelaufen sein, ob sie noch 2 Jahre oder nur noch 1 Tag gelten, ist egal.Hallo,
stimmt, es ist wirklich kaum zu glauben, das der Amtsschimmel für eine Anmeldung
bisher noch keine Mindestgültigkeit von TÜV und AU festgelegt hat.
Gruß Uwe