05.03.2005, 18:48
Hallo Tobi,
danke für deine Ausführungen zu den Begriffen Marktwert und Wieder-
beschaffungswert. Ein vorhandenes Wertgutachten ist zur Ermittlung des
Wiederbeschaffungswerts sicher von Vorteil. Soweit so gut. Wie sieht es
aber bei einem Diebstahl eines gewöhnlichen Alltagsfahrzeugs aus, was
in der Schwacke Liste nicht mehr erfasst wird?? Wie ermittelt denn meine
Versicherung den mir zu ersetztenden Betrag??
Gruß Uwe
danke für deine Ausführungen zu den Begriffen Marktwert und Wieder-
beschaffungswert. Ein vorhandenes Wertgutachten ist zur Ermittlung des
Wiederbeschaffungswerts sicher von Vorteil. Soweit so gut. Wie sieht es
aber bei einem Diebstahl eines gewöhnlichen Alltagsfahrzeugs aus, was
in der Schwacke Liste nicht mehr erfasst wird?? Wie ermittelt denn meine
Versicherung den mir zu ersetztenden Betrag??
Gruß Uwe