03.04.2005, 16:41
Wie soll man Dir eintragen, was nicht eintragungsfähig ist. Ich vermute mal, daß der TÜV-Prüfer bei der Abnahme schlichtweg vergessen hat, auf das Erstzulassungsdatum zu schauen. Vor dem 1.1.88 gab es nämlich keine Untergrenze für die Höhe der Scheinwerfer.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)