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Hilf über Zustand und legale Situation eines B6 e30
#6
Ich vermute, Karls Frage zielt eher danach, wie lange die Fahrzeugpapiere nach einer Abmeldung gültig bleiben.
Wenn die Abmeldeunterlagen (je nachdem, wann der Wagen stillgelegt worden ist, entweder der Fahrzeugbrief + ein grünes Formular oder ein Fahrzeugbrief + der entwertete Fahrzeugschein) vorhanden sind, kann der Wagen binnen 7 Jahren nach Stillegung ohne weitere Formalien wieder zugelassen werden - normale TÜV-Prüfung reicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Hilf über Zustand und legale Situation eines B6 e30 - von Ralf - 13.11.2012, 20:49



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