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Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze?
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Hallo,

meine Schwiegermutter hat ihren geliebten Twingo (Bj.1993, 60'km) durch Kontakt mit dem Garagentor am Dach und an der Heckklappe ziemlich eingebeultTraurig Von mir geschätzter Schaden min. 1500€ (Heckklappe neu, Dach ausbeuelen und komplett lackieren).

Zum Glück ist das Auto schon seit Jahrzehnten vollkaskoversichert (Standardversicherung, nix Youngtimer) und deshalb würden wir den Schaden auch reparieren und über die Versicherung abrechnen wollen.

ABER: Der Zeitwert des Autos ist natürlich gering, in den normalen Listen taucht er nicht mehr auf, in der Preisliste der Oldtimermarkt steht er mit 1800€. Für meine Schwiegermutte dagegen ist er unbezahlbar Smile

Wie ist das nun mit den Reparaturkosten? Die Versicherung wird diese ja nicht in beliebiger Höhe übernehmen, oder? Gibt es da auch so eine Grenze wie bei einem Haftpflichttotalschaden, also 130% vom Zeitwert? Und wer legt dann den Zeitwert fest? Braucht es da womöglich ein Gutachten?
Hat da jemand von euch Erfahrung mit?
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Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - von passra - 18.08.2018, 14:11



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