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Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze?
#3
Du gehst also davon aus, dass der Gutachter kommt, den Zeitwert festlegt und, falls der Schaden höher ist, man quasi eine Totalschaden mit der Versicherung abrechnet (abzüglich Selbstbeteiligung). Dann das Geld nehmen und der Rest ist "Privatsache", wie man es bei einem gegnerischen Haftpflichtschaden auch machen würde (und wir auch schon beim Auto meiner Frau gemacht haben).
Richtig verstanden so?
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RE: Abrechnung Vollkaskoschaden Zeitwertgrenze? - von passra - 19.08.2018, 10:05



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