04.01.2007, 11:49
Die CD-Kurzbewertung (die sich bewusst nicht Gutachten nennt) hat nur zwei Zwecke: Erstens, festzustellen, daß es das zu versichernde Fahrzeug in einem erhaltenswürdigen Zustand wirklich gibt und zweitens, einen Fahrzeugwert als Basis zur Berechnung der Kaskoprämie zu bestimmen. Mehr will die CD-Kurzbewertung nicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)