28.05.2007, 17:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2007, 17:13 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat: BMW Clubs für 3er gibt es fast wie Sand am Meer aber für Dreier in Originalzustand in Deutschland nur einen.Hallo,
in diesem Punkt bin ich mit Thomas einer Meinung ( habe ich das etwa geschrieben )
aber irgendwie passen unser Anspruch
"Der BMW-Typenclub für Fahrzeuge der 3er Reihen E21 und E30 in Originalzustand."
und dieser Punkt der Clubsatzung
"Der Verein verfolgt den Zweck der Präsentation und Erhaltung der Automobile der BMW
3er Reihen E21 und E30 als kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut".
nicht zusammen. Der alte Passus "Zustand wie im Prospekt" hat mir in diesem Zusammenhang
wesentlich besser gefallen.
Knackpunkt scheint mir letztlich die Definition "Originalzustand" zu sein. Seinerzeit waren jede
Menge Extras optional ab Werk erhältlich und auch über die Vertragshändler wurden Zubehör
und Sonderausstattungen angeboten. Alle diese Features sind in zahlreichen Prospekten
dokumentiert und zählen für meine Begriffe zum "Originalzustand" und sind somit legitim.
Egal ob im Auslieferungszustand vorhanden oder nicht.
Und was den Punktekatalog betrifft. Ich stelle es mir überaus schwierig vor, hier bestimmte
Kriterien festzulegen. Wie soll das ablaufen?! Eine Festlegung nach Marken scheidet wohl
ebenso aus, wie eine freiwillige Beschränkung auf bestimmte Umbaumaßnahmen.
Gruß Uwe