Zitat:Hallo Ralf,
na jetzt übertreibst du aber. Du hast mein Posting etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
Das bezog sich jetzt nicht direkt auf Dein Posting, sondern war eine kleine Zahl der Bedenken, die geäußert wurden, weil die Formulierung "Originalzustand wie im Prospekt" zu weit verbreiteten Bauchschmerzen führte. Von Kriterien des H-Kennezichens steht übrigens nichts in der Satzung, sondern von den Kriterien für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Und dazu zählt für mich insbesondere auch der FIVA International Technical Code. Zum Download auf http://www.fiva.org. Diese Definition kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes ist die Grundlage all dessen, was nationale Gesetzgeber oder Dachverbände aushecken. Klar und deutlich, aber nicht allzu detilverliebt formuliert.
Das Wichtigste hier als Zitat:
Zitat:
GENERAL RULES
1.2 Vehicles should in principle be preserved and used as supplied by the maker to the public, including any optional equipment or accessories that were offered by the maker or generally sold during the normal lifespan of the vehicle.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)