12.11.2007, 15:13
Wird z.B. die Heizungsanlage durch eine neue, effizientere ersetzt, können die Kosten hierfür (mit der nicht ganz unzutreffenden Begründung, daß die Heizkostenersparnis schließlich ausschließlich den Mietern zukommt) meines Wissens über einen Zeitrauam von 11 Jahren auf die Miete umgelegt werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)