05.03.2005, 14:06
Zitat:Zitat: Buuuuh!
Unter Rücksichtnahme auf meinen Brötchenerwerb kann ich boshaftes zum Thema TÜV nicht unkommentiert lassen. Ist eine Art Reflex.
Zitat:mein Classic Data Gutachter ist öffentlich bestellter und vereidigter Sach-
verständiger für KFZ Schäden und Bewertungen, sowie Prüfing. der KÜS.
Die Erstellung von Classic Data Gutachten kann man als sein 3. Standbein
betrachten. Da ich mir vorher bereits einige dieser Gutachter angesehen
habe bin ich davon ausgegangen, das alle Gutachter die für Classic Data
tätig sind logischerweise auch vereidigte Sachverständige sind.
Stimmt. Natürlich sind es vereidigte Sachverständige. Bei einem Gutachten kommt es aber immer darauf an, wofür es gemacht ist. Die ClassicData Kurzbewertungen (selbiges gilt für Olditax) sind eigentlich zur Ermittlung des Kasko-Wertes (und damit zur Ermittlung der Jahresprämie) gedacht. Für diesen ursprünglichen Verwendungszweck kommt's auf den Geschmack des Versicherers an, der kann vorgeben, zu welchem Gutachter man fahren muss.
Zweitnutzen ist natürlich, einen Anhaltspunkt für den ungefähren Wert zum Zeitpunkt eines unverschuldeten Unfalles zu haben. Dafür muß das Gutachten allerdings aktuell sein (auch hier hängt's vom Versicherer ab, was der für aktuell genug erachtet). Wichtiger scheint es mir allerdings zu sein, einen direkt nach dem Unfall auf hinzugezogenen Gutachter über den Zustand vor dem Unfall zu unterrichten - dann weiss der schon, was er vom Unfallauto zu halten hat.
Zitat:Muß eine Versicherung dieses Gutachten nicht anerkennen, wenn es von
einem vereidigten Sachverständigten erstellt wurde?!?!?
Nein, wenn es sich um ein Gutachten handelt, das im Auftrag der Versicherung (und auf Rechnung des Fahrzeughalters) erstellt wird, hat die Versicherung das Wahlrecht. Wenn Du nach einem unverschuldeten Unfall Dein Auto begutachtet haben willst, hast Du schließlich auch das Wahlrecht zwischen allen vereidigten Sachverständigen und musst nicht einen von der Versicherung benannten akzeptieren, egal wie viele Eide der schon geschworen hat.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)