Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Cabrio bekommt keinen TÜV mehr - Reparatur oder Verkauf?
#21
vor allem kann ich dann auch endlich mal tipps geben, wenn ich mehr ahnung von meinem auto habe.

bisher habe ich ja immer nur nach antworten gesucht Zwinker
on the road again
Zitieren
#22
.... jeder fängt mal klein an.

Schau hier:

http://www.3er-foren.de/showthread.php?tid=9703
....ich hatte auch nur Fragen. Fragen, aber keine Idee, keine Ahnung.

Nie einen Ölwechsel selbst gemacht.

Kommt alles ..... Fettes Grinsen

Gruß, Markus
[Bild: BAUR-TC-Logo-Rhoen1.jpg]
Zitieren
#23
Zitat:1. Nebelscheinwerfer: Raus damit und gegen Blindabdeckungen ersetzen, Schalter raus und gegen einen Schalter für Nebelschlußleuchte ersetzen.
Viel zuviel Arbeit. Vermutlich hat der Prüfer nur bemerkt, dass sich die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltetem Fernlicht einschalten lassen. Manche Prüfer wissen nicht (mehr), daß das mal erlaubt war. Seit ca. 10 Jahren müssen sich die Nebelscheinwerfer beim Aufblenden abschalten, schließlich ist die Kombination Nebelscheinwerfer-Fernlicht total unsinnig. Beim E30 war die Schaltung, die den gleichzeitigen Betrieb von Nebelscheinwerfer und Abblendlicht ermöglicht, bis zum Schluß (und völlig legal) Serie. Einfach den Prüfer freundlich auf das Baujahr des Wagens aufmerksam machen. Andere Spielarten derselben Güte: Die fehlende Nebelschlußleuchte / Lechtweitenregulierung vor Bj. 1991, fehlende Rücksitzgurte vor Bj. 4/79, fehlender rechter Aussenspiegel vor Bj. 90. Ist heute alles vorgeschrieben, war damals alles entweder nicht vorhanden oder Extra gegen Aufpreis.

Zitat:3. Kraftstoffleitungen: Befinden sich an der linken Unterseite. Den ost wegschleifen, Farbe drauf, Kaffee trinken.

Und wenn man zum Lackieren Hammerit benutzt, ist es sogar eine dauerhafte Reparatur, gegen die nicht im Geringsten etwas einzuwenden ist.

@Lutz: Du sollst doch nicht soviel Kaffee trinken.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#24
Zitat:Und wenn man zum Lackieren Hammerit benutzt, ist es sogar eine dauerhafte Reparatur, gegen die nicht im Geringsten etwas einzuwenden ist.

@Lutz: Du sollst doch nicht soviel Kaffee trinken.
@ Ralf: Ich verbinde gerne das Nützliche mit dem Angenehmen... Fettes Grinsen
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
Zitieren
#25
Und immer daran denken:

Stets zwei leichte Mängel einbauen oder nicht instandsetzen, damit der Prüfer etwas finden kann, um seine Statistik zu erfülllen... Zwinker Fettes Grinsen
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
Zitieren
#26
Zitat:
Zitat:...sehr beliebt beim TÜV sind auch immer die defekten Wischerblätter ... wenn man sonst schon nichts findet ...

Und damit er was findet, hab ich immer ein paar alte Wischerblätter im Kofferraum liegen .... Achtung, Ironie

Gruß Tom

Da gibts noch so einige Klassiker, wenn der Prüfer rein garnichts findet, dann geht imer noch:

Batterie: Pluspolabdeckung fehlt
Verbandskasten: überaltert.
Motor: oberflächlich ölfeucht
Bremsanlage: Scheiben/Beläge in Kürze Verschleißmaß erreicht!
Reifen: Zunehmende Alterung (DOT-Nummer)
Beleuchtung: Scheinwerfereinstellung zu niedrig ("zu Hoch" wäre ein erheblicher, deshalb "zu niedrig"
Beleuchtung: Heckleuchten/Blinkleuchten ausgeblichen.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
Zitieren
#27
Zitat:Da gibts noch so einige Klassiker, wenn der Prüfer rein garnichts findet, dann geht imer noch:

Batterie: Pluspolabdeckung fehlt
Bremsanlage: Scheiben/Beläge in Kürze Verschleißmaß erreicht!

Meine Lieblinge, hat's wirklich schon gegeben:

Batterie: Minuspolabdeckung fehlt (bevor jemand fragt: Bei einem Fahrzeug mit Minus an Masse)
Bremsen vorne: Beläge nähern sich der Verschleißgrenze (womit sie am Tag des Einbaus beginnen)
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#28
Ich bin ja mal auf meinen Termin im März gespannt Smile

Gnadenlos arrogant Fettes Grinsen will ich ein mängelfrei haben und würde das wohl auch - gerade bei lächerlichen Dingen - ausdiskutieren wollen.

Ich werde allerdings wohl zum GTÜ fahren, der ist bei mir um die Ecke.

Ich muß mal den TÜV- Bericht vom Golf meiner Freundin einsehen (BJ 92) ob da was drin stand...

Gruß,

el_horst
Zitieren
#29
Zitat:Ich muß mal den TÜV- Bericht vom Golf meiner Freundin einsehen (BJ 92) ob da was drin stand...

"Keine erkennbaren Mängel" stand drin - unfassbar. War allerdings vorher auch in der Haus&Hof Werkstatt vorbereitet worden. Trotzdem: 16 Jahre alter Golf mit 220TKM ohne Mängel durch den TÜV (obwohl ich letztens mit dem Finger durch den Unterboden unter dem Beifahrersitz stechen konnte).

Gruß,

el_horst
Zitieren
#30
Zitat:
Zitat:1. Nebelscheinwerfer: Raus damit und gegen Blindabdeckungen ersetzen, Schalter raus und gegen einen Schalter für Nebelschlußleuchte ersetzen.
Viel zuviel Arbeit. Vermutlich hat der Prüfer nur bemerkt, dass sich die Nebelscheinwerfer bei eingeschaltetem Fernlicht einschalten lassen. Manche Prüfer wissen nicht (mehr), daß das mal erlaubt war. Seit ca. 10 Jahren müssen sich die Nebelscheinwerfer beim Aufblenden abschalten, schließlich ist die Kombination Nebelscheinwerfer-Fernlicht total unsinnig. Beim E30 war die Schaltung, die den gleichzeitigen Betrieb von Nebelscheinwerfer und Abblendlicht ermöglicht, bis zum Schluß (und völlig legal) Serie. Einfach den Prüfer freundlich auf das Baujahr des Wagens aufmerksam machen....

stimmt so nicht ganz. es ist andersrum: die Regelung stammt aus Ende der 70er Anfang 80er und wurde mit dem E30 aufgehoben. Mag sein dass es sehr frühe gibt, bei denen das so war. Aber seit Anfang / Mitte der 80er ist es sehrwohl möglich sich den 6 armigen Tannenbaum vorn einzuschalten. Geht bis heute und ist legal. Also was will der Fred vom TÜV? Hol ihm mal ein Vrgleichsfahrzeug Sauer Da geht einem das Messer in der Tasche auf!
Viel Erfolg, Gruß Daniel
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste