17.05.2010, 15:44
Hallo,
Tom´s Darlegung möchte ich noch ergänzen:
Für den Fall eines Vertrages mit Vollkasko-Schutz besteht natürlich Deckung. Aber selbst wenn Du entsprechend versichert sein solltest, wegen Rückstufung des Freiheitsrabattes und zumeist einer Selbstbeteiligung ist eine Inanspruchnahme bei dem gezeigten Schaden nicht ratsam. Gut raus bist Du, wenn Du einen speziellen Youngtimer-Versicherungsvertrag mit Einschluß Vollkasko hättest - hier fällt zumindest die Rückstufung weg.
Schadenersatzansprüche bestehen natürlich gegenüber dem Unglücksfahrer, die dieser aber nicht seiner evtl. privaten Haftpflicht aufs Auge drücken kann - es besteht generell ein Ausschluß für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges.
Gruss Axel
Tom´s Darlegung möchte ich noch ergänzen:
Für den Fall eines Vertrages mit Vollkasko-Schutz besteht natürlich Deckung. Aber selbst wenn Du entsprechend versichert sein solltest, wegen Rückstufung des Freiheitsrabattes und zumeist einer Selbstbeteiligung ist eine Inanspruchnahme bei dem gezeigten Schaden nicht ratsam. Gut raus bist Du, wenn Du einen speziellen Youngtimer-Versicherungsvertrag mit Einschluß Vollkasko hättest - hier fällt zumindest die Rückstufung weg.
Schadenersatzansprüche bestehen natürlich gegenüber dem Unglücksfahrer, die dieser aber nicht seiner evtl. privaten Haftpflicht aufs Auge drücken kann - es besteht generell ein Ausschluß für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges.
Gruss Axel