10.04.2011, 16:08
(10.04.2011, 14:42)Wolfgang_M schrieb: 2. Weitgehender Originalzustand mit technischen Verbessserungen, wie Kaltlaufregler, Funk-ZV mit Kofferraumschließung, ev. LPG-AnlageDie Reihenfolge ist etwas eigenartig - in Kategorie 3 finden sich mit zwei Ausnahmen (K&N-Luftfilter, Kaltlaufregler) ausschließlich zeitgenössische Dinge, bei denen man z.B. im Rahmen der aktuellen oder zukünftig sich abzeichnenden H-Kennzeichen-Anforderungen nicht einmal eine Sekunde nachdenken muss, in Kategorie 2 jedoch ausschließlich Dinge aus der Kategorie "nicht zeitgenössisch" - zur Bauzeit des E30 gab es noch keine Kaltlaufregler, Funk-ZVen waren in Deutschland noch verboten und LPG-Anlagen sind (außer sie sind zeitgenössisch) für ein H-Kennzeichen ein KO-Kriterium.
3. Zustand mit zeitgenössischen Ein- und Umbauten, wie Fahrwerk, Kaltlaufregler, K&N-Luftfilter, Sportauspuff, damals lieferbares Motor-Tuning, Spoiler usw.
Die lieferbaren K&N-Filter für M10- und M20-Motoren führen übrigens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)