10.04.2011, 19:13
(10.04.2011, 16:30)Wolfgang_M schrieb: OK, war so ein Gedanke, vielleicht kann jemand das in eine logischere Reihenfolge umbauen? Wobei die Reihenfolge für mich kein Qualitätsmaßstab darstellen sollte. LPG-Anlagen werden teilweise bei US-Fahrzeugen im Rahmen der H-Untersuchung komischerweise toleriert?!Gasanlage und H-Kennzeichen geht eigentlich nicht. Einzige Ausnahme bis 1.4.: Gasanlagen, die bis spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung nachweislich nachgerüstet wurden, ab 1.4 ist auch das nachträgliche Nachrüsten von Gasanlagen-Modellen, die es bereits zur Bauzeit des Wagens gegeben hat, H-konform. Manche Prüfer haben aber nach wie vor erhebliche Probleme mit den H-Vorschriften, da wird manchem Auto grundlos das H verweigert, manch anderem vorschriftswidrig das H zugeteilt, ganz so, wie es gefällt ...
Was die Art und Reihenfolge der Punkte angeht: Dafür gibt es beispielsweise den FIVA Technical Code...
Allgemein üblich wäre es etwa so:
1. Originalzustand, keinerlei substanziellen Veränderungen gegenüber dem Auslieferungszustand.
2. Originalgetreuer Zustand: Wagen befindet sich in einem Zustand, wie er hätte neu verkauft worden sein könnte.
3. Original entsprechend Mindestanforderungen des FIVA Technical Code (d.h. Verwendungen zeitgenössischer Zubehörteile und jegliche Umbauten, die im "1. Leben" des Wagens möglich und üblich waren)
4. Sonstiges
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)