10.04.2011, 22:44
(10.04.2011, 16:08)Ralf schrieb: ...
Die lieferbaren K&N-Filter für M10- und M20-Motoren führen übrigens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis....
hm, vielleicht sollte ich dringend weiter zurückrüsten... oder mich einer anderen Fraktion zuwenden.
Ich habe von einem meiner Vorgänger auch einen K&N Luftfilter übernommen, hat bisher aber noch keine Werkstatt und kein TÜV beanstandet, obwohl ein dicker Aufkleber drauf ist.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, müsste in dem beiliegendem Gutachten doch angegeben sein ob für den M20 eine Erlaubniss/Freigabe besteht?
Wenn dem so ist, was ich morgen mal prüfen werde, müsste doch alles OK sein?