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Reifensuche
#41
(29.05.2011, 12:55)6pott schrieb: Ach ja:
Für Unterschreitung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit durch den Winterreifen gibt es doch die kleinen Aufkleber für´s Armaturenbrett, die die zulässige Geschwindigkeit für den Reifen anmahnen.
Insofern stellte auch dies keine Hürde dar.

Ja, aber der Winterreifen wird im Gesetz nur und ausschließlich durch den Schriftzug "M&S" definiert. Genau deshalb gibt es ja Sommerreifen mit M&S-Schriftzug - mit denen und einem entsprechenden Warnaufkleber darf man auch dann legal fahren, wenn der Reifen der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit nicht standhält.
Winterreifen mit Schneeflockensymbol aber ohne M&S-Schriftzug sind zwar zweifelsfrei Winterreifen, erfüllen aber nicht die gesetzlichen Anforderungen, um zusammen mit dem Warnaufkleber auf Autos gefahren werden zu dürfen, die schneller fahren können als der Reifen ...
Der Gesetzgeber kennt nur den M&S-Schriftzug.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#42
Hier auch noch mein Wort zum Sonntag:

Bei einer eventuellen Polizeikontrolle mit dem Beamten eine Einigung zu erzielen, ob momentan gerade die Schneeflocke oder das M+S Symbol Stand der Gesetzgebung ist, traue ich jedem hier im Forum zu. Selbst bei Nichterfolg halte ich die Folgen für überschaubar.

Ganz anders stellt sich das im Schadensfall dar: Wenn eine Versicherung auch nur die marginale Chance hat, sich aus der Zahlungspflicht zu entziehen, sehe ich für "Ottonormalbürger", kaum eine Chance diese vom Gegenteil zu überzeugen. Ein endloser Rattenschwanz von Gutachten, Gegengutachten, Anwalts- und Gerichtskosten erwartet ihn, das muß natürlich vorfinanziert werden, die Höhe richtet sich übrigens nach der Schadenssumme. Wer jetzt meint: wozu bin ich rechtsschutzversichert, dem wünsche ich viel Glück für das zu erwartende Verfahren eine Deckungszusage zu erhalten.

Sonnige Grüße vom Niederrhein

Harald
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#43
Darum geht es ja auch gar nicht - es geht um die Frage, ob der Zusatz "M&S" in den Fahrzeugpapieren geflissentlich ignoriert werden darf. Und das darf er nicht, denn die "M&S"-Kennzeichnung hat (auch wenn sie technisch keine Aussagekraft hat) Gestzesrang ...
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#44
Hallo Ralf,

habe ich ja auch genau so verstanden, ich wollte nur vor den Folgen warnen, bei einer Polizeikontrolle halte ich Strafzettel, Punkte und was weiß ich noch auf einen zukommen kann für überschaubar, beim Schadensfall dagegen nicht. Hier kann eine "Lässigkeit" zum finanziellen Ruin führen.
Aus diesem Grund sind Kaskoversicherungen beim PKW keine Pflicht (maximale Schadenshöhe = Wert des PKW`s), Haftpflichtversicherungen dagegen schon. (maximale Schadenshöhe = ???)

Nochmal, wer mit falschen Reifen unterwegs ist, fährt mit erloschener Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz!

Wenn ich also alles richtig verstanden und hoffentlich auch dargestellt habe, sind wir uns eigentlich einig.Smile

Gruß vom Niederrhein

Harald
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#45
Achso, dann hatte ich Dich falsch verstanden, dann sind wir ja einer Meinung. Zwinker
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#46
Also im Falle eines nicht mehr erhältlichen 195/65-14 ruhig den im Schein ausgewiesenen 195/60-14 aufziehen und lediglich darauf achten, dass der Reifen ein wenig aussagekräftiges "M+S" Symbol auf der Flanke trägt.
(Was kein Problem sein dürfte, denn viele Hersteller nutzen diese Grauzone, wie gesagt).

Sind wir uns damit jetzt ALLE einig? Zwinker
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
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#47
Ja. Es muss halt ein M&S-Reifen sein, denn so steht's im Fahrzeugschein. Aber nicht damit auf Schnee und Eis umeinanderfagren, das ist zwar legal, aber mehr als fahrlässig.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#48
Alternativ könnte man sich aber auch die neue EU-Zulassungsbescheinigung besorgen, oder?

Darin steht doch eh nur noch eine Reifengröße, wenn ich nicht irre; und man überlässt es dann dem Polizeibeamten, dir nachzuweisen, dass du den Reifen NICHT fahren darfst. Zwinker

Sind wir immer noch d´accord, Ralf?
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#49
Nein, denn erstens ist es für die Polizei kein Problem, in den Fahrzeugdatensatz (zum Fahrzeug gespeichert werden immer noch alle Reifengrößen) zu schauen und zweitens werden die Winterreifengrößen im Freitextbereich eingetragen, so dass sie ungeändert auch in der ZB1 erscheinen.
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#50
...was bin ich froh, dass ich Kreuzis fahre.
Fettes Grinsen
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#51
bei 7x15 und 205/55/15 wird es halt so in 5 Jahren soweit sein, daß keine Reifen in der Grö´ße mehr verfügbar sind, da die Nachfrage gleich 0 ist.



(29.05.2011, 18:20)6pott schrieb: ...was bin ich froh, dass ich Kreuzis fahre.
Fettes Grinsen
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#52
Ist 205/55R15 nicht ähnlich wie 195/65R15 eine aktuell bei neuen Kleinwagen ganz beliebte Größe?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#53
die e30 Größe wurde doch nur eine Zeit beim 190e verbaut, ansonsten noch ein paar andere Exoten.

Für die 7x15 Kreuzis ist der Tüv aber relativ problemlos bereit, die 205/50/15 éintragen zu lassen. Die wird es wohl noch ein paar Tage länger geben, da die VAG Fraktion da´für Absatz sorgt.
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#54
205/55 R 15 war auch auf zahlreichen VW Modellen und diversen Japanern der 90er Jahre, sowie auch auf dem ersten Ford Mondeo üblich.

Keine Angst! Diese Größe stirbt so schnell nicht aus.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#55
(05.06.2011, 16:03)punkrentner schrieb: Keine Angst! Diese Größe stirbt so schnell nicht aus.
Das Problem ist auch nicht das Aussterben der Größe, sondern der Größe im Geschwindigkeitsindex V. Bei Passat, Mondeo & Co. haben in der Regel T oder H gereicht ...
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#56
Hallo,

Zitat: Für die 7x15 Kreuzis ist der Tüv aber relativ problemlos bereit, die 205/50/15 éintragen zu lassen. Die wird es wohl noch ein paar Tage länger geben, da die VAG Fraktion da´für Absatz sorgt.

Wenn ich mich richtig an meine "erste E30-Phase" von 1988 bis 1995 erinnere, ist bei 205/50/15 eine Tachoüberprüfung bzw. -anpassung erforderlich.
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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