18.08.2012, 14:02
(18.08.2012, 01:53)punkrentner schrieb:(01.07.2012, 22:57)Ralf schrieb: Nach dem was ich gelesen habe, geht PKW und Sonderfahrzeug Wohnmobil, nur die Kombination PKW / LKW geht nicht. Auch die Kombination Motorrad / Quad soll angeblich zulässig sein.Die Kombination LKW/LKW geht ebenfalls nicht. Wollte ich heute machen! Geht nicht!
Doch, das geht. Allerdings gilt auch hier (wie in allen Fällen), dass es immer Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse sein müssen.
Beispiel 1: "normale" PKW sind EU-Klasse M1, Wohnmobile fallen in der Regel auch in Klasse M1, damit ist diese Kombination zulässig.
Beispiel 2: Ein Renault Kangoo als Pampersbomber ist Klasse M1, ein Kangoo ohne Rückbank und mit verblechten Seitenscheiben läuft als leichter LKW Klasse N1 -> geht nicht.
Beispiel 3: Kangoo "LKW" und ein Sprinter (3,5 Tonnen) sind beide N1 -> geht
Beispiel 4: Ein Sprinter (3,5 Tonnen) ist ein N1-Fahrzeug, ein Sprinter (5 Tonnen) ein N2-Fahrzeug -> geht nicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)