19.08.2012, 08:15
Achso, aber das hat dann mit dem Wechselkennzeichen nichts zu tun, sondern mit einem bockigen Versicherer. Versicherungsnachweis vorausgesetzt, gäbe es für die Transiten vom Amt ein WK, vorausgesetzt beide sind N1-Fahrzeuge (bei Wohnmobilen kann es passieren, dass im Fahrzeugschein LKW steht, sie aber dennoch Klasse M1 sind).
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)