11.11.2005, 11:35
Hoppala, da habe ich natürlich prompt das falschestmögliche Wort gewählt. Natürlich muß man vor einer CD-Kurzbewertung keine Enthaftungserklärung unterschreiben (so etwas wäre bezogen auf die übliche Sorgfaltspflicht ja ohnehin rechtlich unwirksam), sondern es ist die von dir schon beschriebene, übliche Inhalts- und Umfangbeschreibung, die jedem Gutachten vorausgeht. Der genaue Wortlaut ist u.a.: "Mir ist bekannt, daß die Bewertung nur über eine grobe äußere Inaugenscheinnahme erfolgt und somit Risiken im Bereich versteckte Mängel beinhalten kann". Dieses Auftragsformular ist für alle CD-Partner einheitlich und verbindlich, eigentlich dürftest du nichts anderes unterschrieben haben.
Frank
Frank